Dufner GmbH Stahl und Metallbau
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Dufner GmbH Stahl und Metallbau mit Sitz in Bad Camberg (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn, HRB 6529). 3 Bekanntmachungen vom 31. Juli 2025 bis 23. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Bad Camberg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Limburg a.d. Lahn |
| Aktenzeichen | 9 IN 128/24 |
| Handelsregister | Limburg a.d. Lahn, HRB 6529 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Industrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie) |
| Zeitraum | 31. Juli 2025 – 23. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 9 IN 128/24
9 IN 128/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dufner GmbH Stahl und Metallbau, Birkenhof 1, 65520 Bad Camberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6529), ist am 30.07.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Ritterrath, BRRS Rechtsanwälte, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/779060, Fax: 06196/7790620, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Limburg, 30.07.2025
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 9 IN 128/24
9 IN 128/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dufner GmbH Stahl und Metallbau, Birkenhof 1, 65520 Bad Camberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6529), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 30.07.2025 am 23.03.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Amtsgericht Limburg, 23.03.2026
- Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 9 IN 128/24
9 IN 128/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dufner GmbH Stahl und Metallbau, Birkenhof 1, 65520 Bad Camberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6529), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 30.07.2025 sind am aufgehoben worden. Amtsgericht Limburg, 23.03.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.