Unternehmensinsolvenz

Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel, HRB 15272). 4 Bekanntmachungen vom 16. Juni 2025 bis 04. August 2026.

Stammdaten

SitzKassel
GerichtAmtsgericht Kassel
Aktenzeichen666 IN 187/25 e
HandelsregisterKassel, HRB 15272
BundeslandHessen
BrancheGesundheits- & Sozialwesen (Pflege, Kliniken, Therapie)
Zeitraum16. Juni 2025 – 04. August 2026
Bekanntmachungen4

Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH im Blick behalten

Erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung, sobald neue Insolvenzbekanntmachungen zu Ihren überwachten Unternehmen veröffentlicht werden — kostenlos für bis zu 10 Einheiten.

Keine Kreditkarte nötig · Jederzeit kündbar

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 666 IN 187/25 e

    666 IN 187/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH, Goethestraße 85, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 15272), vertr. d.: Martina Gerda Hannelore Tirre, (Geschäftsführerin), ist am 16.06.2025 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Kassel, 16.06.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 666 IN 187/25 e

    666 IN 187/25 e: Über das Vermögen der Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH, Goethestraße 85, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 15272), vertr. d.: Martina Gerda Hannelore Tirre, (Geschäftsführerin), ist am 30.07.2025 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.09.2025 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 22.10.2025, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. > Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. > Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Kassel, 30.07.2025

  3. Nr. 3SonstigesAz. 666 IN 187/25 e

    666 IN 187/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH, Goethestraße 85, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 15272), vertr. d.: Martina Gerda Hannelore Tirre, GFd.Diakonie-Zentrum f.Schädel-Hirnverletzte gGmbH, Goethestraße 85, 34119 Kassel, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Kassel, 16.09.2025

  4. Nr. 4SonstigesAz. 666 IN 187/25 e

    666 IN 187/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH, Goethestraße 85, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 15272), vertr. d.: Martina Gerda Hannelore Tirre, GFd.Diakonie-Zentrum f.Schädel-Hirnverletzte gGmbH, Goethestraße 85, 34119 Kassel, (Geschäftsführerin), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 28.09.2026, 11:30 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über * besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar: - die freihändige Veräußerung der unbeweglichen Gegenstände: Teilerbbaugrundbuch Blatt 10208 von Wehlheiden, bestehend aus 1/5 Miteigentumsanteil an dem Erbbaurecht des im Grundbuch von Wehlheiden Blatt 5838 als Belastung des im Bestandsverzeichnis unter lfd. Nr. 36 verzeichneten Grundstücks Gemarkung Wehlheiden, Flur 2, Flurstück 14/3, Gebäude- und Freifläche Herkulesstraße 34 A in einer Größe von 1117 qm, Gemarkung Wehlheiden, Flur 2, Flurstück 14/5, Gebäude- und Freifläche Herkulesstraße 34 A in einer Größe von 576 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit der Nr. 4 gekennzeichneten im 3. Obergeschoss gelegenen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen. Sondernutzungsrechte sind vereinbart, hier: gemeinsames Sondernutzungsrecht an KFZ.-Stellplätzen Teilerbbaugrundbuch Blatt 10209 von Wehlheiden, bestehend aus 1/5 Miteigentumsanteil an dem Erbbaurecht des im Grundbuch von Wehlheiden Blatt 5838 als Belastung des im Bestandsverzeichnis unter lfd. Nr. 36 verzeichneten Grundstücks Gemarkung Wehlheiden, Flur 2, Flurstück 14/3, Gebäude- und Freifläche Herkulesstraße 34 A in einer Größe von 1117 qm, Gemarkung Wehlheiden, Flur 2, Flurstück 14/5, Gebäude- und Freifläche Herkulesstraße 34 A in einer Größe von 576 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit der Nr. 5 gekennzeichneten im 4. Obergeschoss gelegenen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen. Sondernutzungsrechte sind vereinbart, hier: gemeinsames Sondernutzungsrecht an KFZ-Stellplätzen - zu einem Gesamtpreis in Höhe von 1.900.000 EUR. - Zug-um-Zug mit der Veräußerung der Teilerbbaurechte an die Stiftung Kurhessisches Diakonissen Haus, Kassel, auch die Zustimmung zu einem Vergleich mit der Erwerberin in Bezug auf mögliche Anfechtungsansprüche gegen die Gesellschafterin gemäß §§ 129, 135 InsO sowie etwaige weitere Forderungen Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Kassel, 03.08.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH überwachen

Registrieren Sie sich kostenlos und lassen Sie sich bei neuen Bekanntmachungen automatisch informieren. Oder prüfen Sie Unternehmen direkt beim Surfen — mit unserer kostenlosen Browser-Extension.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar