Unternehmensinsolvenz

Dämm Tec GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Dämm Tec GmbH mit Sitz in Schloß Holte-Stukenbrock (Amtsgericht Bielefeld, HRB 45197). 5 Bekanntmachungen vom 07. Oktober 2025 bis 08. April 2026.

Stammdaten

SitzSchloß Holte-Stukenbrock
GerichtAmtsgericht Bielefeld
HandelsregisterBielefeld, HRB 45197
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum07. Oktober 2025 – 08. April 2026
Bekanntmachungen5

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 43 IN 266/25

    Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 266/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45197 eingetragenen Dämm Tec GmbH, Grauthoffweg 49 a, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Gerkens, Grauthoffweg 49 a, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Geschäftszweig: die Vermittlung von Baunebenleistungen und energetische Bausanierung ist am 01.10.2025, um 12:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Gregor Mederski, An der alten Synagoge 5, 33098 Paderborn bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). 43 IN 266/25 Amtsgericht Bielefeld, 01.10.2025

  2. Nr. 2NoCategoryAz. 43 IN 266/25

    Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 266/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45197 eingetragenen Dämm Tec GmbH, Grauthoffweg 49 a, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Gerkens, Grauthoffweg 49 a, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Geschäftszweig: die Vermittlung von Baunebenleistungen und energetische Bausanierung sind die am 01.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 13.11.2025 aufgehoben worden. Bielefeld, 13.11.2025

  3. Nr. 3SonstigesAz. 43 IN 626/25

    Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 626/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren Techniker Krankenkasse, Habichtstr. 28, 22305 Hamburg - Gläubigerin - gegen die im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45197 eingetragene Dämm Tec GmbH, Grauthoffweg 49 a , 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, vertr. d. d. Geschäftsführer, Herrn Dieter Dreismickenbecker, Grauthoffweg 49a, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, - Schuldnerin - wird der Beschluss vom 16.01.2026 über die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum des Beschlusses richtigerweise so lautet wie das Rubrum dieses Berichtigungsbeschlusses. Gründe: Der Beschluss war wie geschehen zu berichtigen, nachdem sich in der HRB-Nummer ein Zahlendreher fand und außerdem der Geschäftsführer im Rubrum nicht bezeichnet war. Bielefeld, 28.01.2026 43 IN 626/25 Amtsgericht Bielefeld, 05.02.2026

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 43 IN 266/25

    Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 266/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren BKK Gildemeister, Winterstraße 49, 33649 Bielefeld - Gläubigerin - gegen die im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45197 eingetragene Dämm Tec GmbH, Grauthoffweg 49 a, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Gerkens, Grauthoffweg 49 a, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock - Schuldnerin - I. sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters von der Schuldnerin zu tragen. II. werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Gregor Mederski, An der alten Synagoge 5, 33098 Paderborn wie folgt festgesetzt: Vergütung ... € Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... € Zwischensumme ... € zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 2.875,00 € ... € Endbetrag ... € Gründe: Zu Ziffer I. Die festgesetzte Vergütung trägt die Schuldnerin, da keine Gründe vorliegen, ausnahmsweise der antragstellenden Gläubigerin ganz oder teilweise die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen aufzuerlegen. Zu Ziffer II. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 01.10.2025 bis zum 13.11.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt. Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV). Das verwaltete Vermögen betrug ...€. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach ... €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von... € zu. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.11.2025 verwiesen. Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten. Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung): Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 eingesehen werden. 43 IN 266/25 Amtsgericht Bielefeld, 03.02.2026

  5. Nr. 5EröffnungenAz. 43 IN 253/26

    Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 253/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45197 eingetragenen Dämm Tec GmbH, Grauthoffweg 49 a, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manuela Gerkens, Holter Str. 87A, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Geschäftszweig: Vermittlung von Baunebenleistungen und energetische Bausanierung wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.04.2026, um 09:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 08.07.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers. Zugleich werden die Verfahren 43 IN 253/26 und 43 IN 626/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Gregor Mederski, An der alten Synagoge 5, 33098 Paderborn. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 23.06.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 43 IN 253/26 Bielefeld, 02.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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