d.i.i. Immobilienbeteiligungs GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für d.i.i. Immobilienbeteiligungs GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 31112). 3 Bekanntmachungen vom 07. Februar 2025 bis 10. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Wiesbaden |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Aktenzeichen | 810 IN 1258/24 D-5-5 |
| Handelsregister | Wiesbaden, HRB 31112 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Immobilienwesen & Gebäudemanagement |
| Zeitraum | 07. Februar 2025 – 10. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 1258/24 D-5-5
810 IN 1258/24 D-12-: In dem Insolvenzverfahren d.i.i. Immobilienbeteiligungs GmbH, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31112), vertreten durch: Frank Wojtalewicz (Geschäftsführer), wurde am 07.02.2025 um 10:05 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 476 0, Fax: 069/ 68 97 476 20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 07.02.2025
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1258/24 D-5-5
810 IN 1258/24 D-5-5 Am 07.02.2025 um 10:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren d.i.i. Immobilienbeteiligungs GmbH, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 31112), vertreten durch: Frank Wojtalewicz, Wiesbaden, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 476 0, Fax: 069/ 68 97 476 20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 22.04.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 05.05.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.02.2025
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1258/24 D-5-5
810 IN 1258/24 D-5-5 In dem Insolvenzverfahren d.i.i. Immobilienbeteiligungs GmbH, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31112), vertr. d.: Frank Wojtalewicz, Am Kurpark 14, 24159 Kiel, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 08.04.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.