Unternehmensinsolvenz

CZ Bau GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für CZ Bau GmbH mit Sitz in Winnweiler (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 32433). 2 Bekanntmachungen vom 13. August 2026 bis 13. August 2026.

Stammdaten

SitzWinnweiler
GerichtAmtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen1 IN 27/26
HandelsregisterKaiserslautern, HRB 32433
BundeslandRheinland-Pfalz
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum13. August 2026 – 13. August 2026
Bekanntmachungen2

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 1 IN 27/26

    1 IN 27/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CZ Bau GmbH, Werkstraße 30, 67722 Winnweiler (AG Kaiserslautern, HRB 32433), vertr. d.: Helmut Müller, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 12.08.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 12.08.2026

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 1 IN 27/26

    1 IN 27/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin CZ Bau GmbH, Werkstraße 30, 67722 Winnweiler (AG Kaiserslautern, HRB 32433), vertr. d.: Helmut Müller, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 12.08.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 12.08.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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