Unternehmensinsolvenz

Creative Progress 13 UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Creative Progress 13 UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 32317). 5 Bekanntmachungen vom 31. Juli 2024 bis 01. Juni 2026.

Stammdaten

SitzKaiserslautern
GerichtAmtsgericht Kaiserslautern
HandelsregisterKaiserslautern, HRB 32317
BundeslandRheinland-Pfalz
BrancheFinanz- & Versicherungsdienstleistungen
Zeitraum31. Juli 2024 – 01. Juni 2026
Bekanntmachungen5

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 1 IN 108/24

    1 IN 108/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Creative Progress 13 UG (haftungsbeschränkt), Richard-Wagner-Str. 50, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 32317), vertr. d.: Lukas Sorek, Hauptstraße 4, 67706 Krickenbach, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken, Tel.: 0681/992657-0, Fax: 0681/992657-29 bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 31.07.2024

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 1 IN 108/24

    1 IN 108/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Creative Progress 13 UG (haftungsbeschränkt), Richard-Wagner-Str. 50, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 32317), vertr. d.: Lukas Sorek, Hauptstraße 4, 67706 Krickenbach, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 31.07.2024 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an. Amtsgericht Kaiserslautern, 30.01.2025

  3. Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 1 IN 28/26

    1 IN 28/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Creative Progress 13 UG (haftungsbeschränkt), Richard-Wagner-Straße 50, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 32317), vertr. d.: Lukas Sorek, Hauptstraße 4, 67706 Krickenbach, (Geschäftsführer), ist am 03.03.2026 um 12:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken, Tel.: 0681/992657-0, Fax: 0681/992657-29 bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 03.03.2026

  4. Nr. 4SicherungsmaßnahmenAz. 1 IN 28/26

    1 IN 28/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Creative Progress 13 UG (haftungsbeschränkt), Richard-Wagner-Straße 50, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 32317), vertr. d.: Lukas Sorek, Hauptstraße 4, 67706 Krickenbach, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 03.03.2026 am 01.06.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 01.06.2026

  5. Nr. 5Abweisungen mangels MasseAz. 1 IN 28/26

    1 IN 28/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Creative Progress 13 UG (haftungsbeschränkt), Richard-Wagner-Straße 50, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 32317), vertr. d.: Lukas Sorek, Hauptstraße 4, 67706 Krickenbach, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 03.03.2026 sind am 01.06.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 01.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Schützen Sie Ihr Unternehmen noch heute

Starten Sie kostenlos und überwachen Sie bis zu 10 Unternehmen. Keine Kreditkarte erforderlich.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar