Unternehmensinsolvenz

CON-TRA IMMO GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für CON-TRA IMMO GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 51843). 3 Bekanntmachungen vom 16. April 2026 bis 22. Juni 2026.

Stammdaten

SitzMainz
GerichtAmtsgericht Mainz
Aktenzeichen280 IN 253/25
HandelsregisterMainz, HRB 51843
BundeslandRheinland-Pfalz
BrancheEnergie, Wasser & Entsorgung
Zeitraum16. April 2026 – 22. Juni 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 280 IN 253/25

    280 IN 253/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CON-TRA IMMO GmbH, vertr. d. d. GF Torsten Kuschmierz, Kleine Windmühlenstr. 3, 55131 Mainz (AG Mainz, HRB 51843), ist am 16.04.2026 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131/3270-400, Fax: 06131/3270-409, E-Mail: mainz@hezel-hancke.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Mainz, 16.04.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 280 IN 253/25

    280 IN 253/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin CON-TRA IMMO GmbH, vertr. d. d. GF Torsten Kuschmierz, Kleine Windmühlenstr. 3, 55131 Mainz (AG Mainz, HRB 51843), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 16.04.2026 am 16.06.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Amtsgericht Mainz, 16.06.2026

  3. Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 280 IN 253/25

    280 IN 253/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CON-TRA IMMO GmbH, vertr. d. d. GF Torsten Kuschmierz, Kleine Windmühlenstr. 3, 55131 Mainz (AG Mainz, HRB 51843), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 16.04.2026 sind am 16.06.2026 aufgehoben worden. Amtsgericht Mainz, 16.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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