Unternehmensinsolvenz

click-licht.de GmbH & Co. KG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für click-licht.de GmbH & Co. KG mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Bochum, HRA RHA 4758). 9 Bekanntmachungen vom 12. März 2025 bis 20. Mai 2026.

Stammdaten

SitzRecklinghausen
GerichtAmtsgericht Bochum
Aktenzeichen80 IN 158/25
HandelsregisterRecklinghausen, HRA RHA 4758
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheEinzelhandel & E-Commerce (Inkl. Textilhandel)
Zeitraum12. März 2025 – 20. Mai 2026
Bekanntmachungen9

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 80 IN 158/25

    Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 158/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der click-licht.de GmbH & Co. KG, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 6875 eingetragene click-licht.de Verwaltungs GmbH, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, diese vertreten durch den Gesellschafter Herrn Rudolf Ring, Henrichenburger Str. 108, 45665 Recklinghausen, ist am 12.03.2025, um 09:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dipl.-Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange-Wanne 57, 45665 Recklinghausen bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 80 IN 158/25 Amtsgericht Bochum, 12.03.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 80 IN 158/25

    Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 158/25 Über das Vermögen der click-licht.de GmbH & Co. KG, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 6875 eingetragene click-licht.de Verwaltungs GmbH, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, diese vertreten durch den Gesellschafter Herrn Rudolf Ring, Henrichenburger Str. 108, 45665 Recklinghausen, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2025, um 08:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dipl.-Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange-Wanne 57, 45665 Recklinghausen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 25.08.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 30.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 80 IN 158/25 Bochum, 01.06.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 80 IN 158/25

    Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 158/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter RHA 4758 eingetragenen click-licht.de GmbH & Co. KG, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 6875 eingetragene click-licht.de Verwaltungs GmbH, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, diese vertreten durch den Gesellschafter Herrn Rudolf Ring, Henrichenburger Str. 108, 45665 Recklinghausen, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Korte & Partner, Paulusstraße 24 a, 45657 Recklinghausen wird angeordnet: Das schriftliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§§ 160, 5 Abs. 2 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 06.10.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgendem Punkt Stellung zu nehmen: Frage: Soll dem Insolvenzverwalter nachträglich die Zustimmung erteilt werden zum Abschluss des Kaufvertrages vom 01.07.2025 zur Veräußerung wesentlicher Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung, des Warenbestandes sowie der immateriellen Vermögensgegenstände (Domain, Online Shop etc.) zu dem im Kaufvertrag vom 01.07.2025 bestimmten Preis an den dort genannten Erwerber, § 160 InsO? Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung (Blatt 299 der Gerichtsakte) und der Kaufvertrag (Blätter 300 bis 418 der Gerichtsakte) liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 aus . Die Erklärung eines Beteiligten muss bis zu oben genanntem Termin schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Hinweis an die Gläubiger: Wenn kein Gläubiger eine Erklärung abgibt (Beschlussunfähigkeit), gilt die Zustimmung zu dieser besonders bedeutsamen Rechtshandlung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Hinweis zum Stimmrecht: Forderungen, die im Prüfungstermin festgestellt worden sind, haben ein Stimmrecht in Höhe der Feststellung. Sollte die Forderung im Prüfungstermin nicht festgestellt worden sein, wird der Gläubiger bzw. die Gläubigerin neben einer Stimmabgabe auch um Mitteilung gebeten, für welchen Betrag ein Stimmrecht beantragt wird. Es sind dann auch weitere Unterlagen vorzulegen, die für die Glaubhaftmachung der Forderung dienen können. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, diesen Beschluss und den Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung vom 01.08.2025an alle Insolvenzgläubiger mit angemeldeten Forderungen nach § 8 Abs. 3 InsO zuzustellen. 80 IN 158/25 Amtsgericht Bochum, 27.08.2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 80 IN 158/25

    Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 158/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der click-licht.de GmbH & Co. KG, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 6875 eingetragene click-licht.de Verwaltungs GmbH, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, diese vertreten durch den Gesellschafter Herrn Rudolf Ring, Henrichenburger Str. 108, 45665 Recklinghausen, ist auf die Vergütung des Insolvenzverwalters ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de. 80 IN 158/25 Amtsgericht Bochum, 15.12.2025

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 80 IN 158/25

    Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 158/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter RHA 4758 eingetragenen click-licht.de GmbH & Co. KG, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 6875 eingetragene click-licht.de Verwaltungs GmbH, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, diese vertreten durch den Gesellschafter Herrn Rudolf Ring, Henrichenburger Str. 108, 45665 Recklinghausen, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Korte & Partner, Paulusstraße 24 a, 45657 Recklinghausen wird ein schriftlicher Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des vorläufigen Verwalters, zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bestimmt auf den 28.04.2026 Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Eine eventuelle Stellungnahme muss bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingegangen sein. Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie der Vergütungsantrag und die Belege liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 aus. 80 IN 158/25 Amtsgericht Bochum, 25.03.2026

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 80 IN 158/25

    Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 158/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der click-licht.de GmbH & Co. KG, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 6875 eingetragene click-licht.de Verwaltungs GmbH, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, diese vertreten durch den Gesellschafter Herrn Rudolf Ring, Henrichenburger Str. 108, 45665 Recklinghausen, wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Es sollen geprüft werden: Rang 0 (§ 38 InsO) lfd. Nr. 128 bis lfd. Nr. 149 Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 80 IN 158/25 Amtsgericht Bochum, 25.03.2026

  7. Nr. 7Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 80 IN 158/25

    Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 158/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der click-licht.de GmbH & Co. KG, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 6875 eingetragene click-licht.de Verwaltungs GmbH, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, diese vertreten durch den Gesellschafter Herrn Rudolf Ring, Henrichenburger Str. 108, 45665 Recklinghausen, hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 192.251,59 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 57.765,75 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 80 IN 158/25 Amtsgericht Bochum, 26.03.2026

  8. Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 80 IN 158/25

    Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 158/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter RHA 4758 eingetragenen click-licht.de GmbH & Co. KG, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 6875 eingetragene click-licht.de Verwaltungs GmbH, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, diese vertreten durch den Gesellschafter Herrn Rudolf Ring, Henrichenburger Str. 108, 45665 Recklinghausen, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Korte & Partner, Paulusstraße 24 a, 45657 Recklinghausen werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl.-Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange-Wanne 57, 45665 Recklinghausen wie folgt festgesetzt: Vergütung X EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X EUR Zwischensumme X EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X EUR X EUR Endbetrag X EUR Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden. Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 12.03.2025 bis zum 01.06.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt. Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV). Das verwaltete Vermögen betrug 570.989,69 EUR: Berechnungswert vorläufiger Verwalter: Gutachter: 1. lmmaterielleVermögenswerte 89.250,00 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.314,50 3. Photovoltaikanlage 28.560,00 4. Fuhrpark 8.925,00 5. Warenvorräte 134.917,44 6. Forderungen aLuL 1,00 7. Bankguthaben 299.801,47 b) Sparkasse Vest Recklinghausen B. Kasse 9. Erstattungsansprüche 3.000,00 Zwischensumme: 581.769,41 abzgl. nachlaufende Fortfü-Ausg.: -10.779,72 Berechnungswert: 570.989,69 Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach X EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von X EUR zu: Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 80 % und damit auf den Betrag von X EUR gerechtfertigt. Vergütungssatz vorläufige Insolvenzverwalter: Festsetzung: Regelsatz: 25% Zuschlag Betriebsfortführung: 30% Dauer vom 12.03.2025 bis 1.6.2025 15 Arbeitnehmer kleines Unternehmen kein Fortführungsüberschuss Insolvenzgeldvorfinanzierung für März-Mai 2025 Abstimmung mit Lieferanten, Online-Handelsplattformen und Zahlungsdienstleister; Prüfungen von Sicherheitsleistungen 1 Betriebsstätte und 1 Außenlager Zuschlag übertragende Sanierung: 25% Summe: 80% Gesamtschau: 80% Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.04.2026 verwiesen. Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten. Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung): Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden. 80 IN 158/25 Amtsgericht Bochum, 06.05.2026

  9. Nr. 9Entscheidungen im VerfahrenAz. 80 IN 158/25

    Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 158/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der click-licht.de GmbH & Co. KG, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 6875 eingetragene click-licht.de Verwaltungs GmbH, Maria-von-Linden-Str. 9, 45665 Recklinghausen, diese vertreten durch den Gesellschafter Herrn Rudolf Ring, Henrichenburger Str. 108, 45665 Recklinghausen, wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Es sollen geprüft werden: Rang 0 (§ 38 InsO) lfd. Nr. 150 bis lfd. Nr. 151 Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 80 IN 158/25 Amtsgericht Bochum, 19.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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