Unternehmensinsolvenz

Cent Pack UG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Cent Pack UG mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 30753). 4 Bekanntmachungen vom 14. Januar 2026 bis 12. März 2026.

Stammdaten

SitzKaiserslautern
GerichtAmtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen1 IN 239/25
HandelsregisterKaiserslautern, HRB 30753
BundeslandRheinland-Pfalz
BrancheEinzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
Zeitraum14. Januar 2026 – 12. März 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 1 IN 239/25

    1 IN 239/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cent Park UG, Steinstr. 31, 67657 Kaiserslautern, vertr. d.: Jörn Karg, Steinstraße 31, 67657 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), ist am 13.01.2026 um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Str. 3, 68163 Mannheim, Tel.: 0621/49080111, Fax: 0621/49080150, E-Mail: info@hendriock.de bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 13.01.2026

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 1 IN 239/25

    Amtsgericht Kaiserslautern INSOLVENZGERICHT Beschluss 1 IN 239/25 27.01.2026 In dem Insolvenzantragsverfahren Finanzamt Kaiserslautern, Eisenbahnstr. 56, 67655 Kaiserslautern, - Antragstellerin - g e g e n Cent Pack UG, Steinstr. 31, 67657 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 30753), vertreten durch: Jörn Karg, Steinstraße 31, 67657 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), - Antragsgegnerin - Der Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 13.01.2026 wird bezüglich des Firmennamens geändert auf: Cent Pack UG (Waltenberger) Richter am Amtsgericht

  3. Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 1 IN 239/25

    1 IN 239/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cent Pack UG, Steinstr. 31, 67657 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 30753), vertr. d.: Jörn Karg, Steinstraße 31, 67657 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 13.01.2026 am 11.03.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 11.03.2026

  4. Nr. 4Abweisungen mangels MasseAz. 1 IN 239/25

    1 IN 239/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cent Pack UG, Steinstr. 31, 67657 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 30753), vertr. d.: Jörn Karg, Steinstraße 31, 67657 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 13.01.2026 sind am 11.03.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 11.03.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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