CD Holzbau GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für CD Holzbau GmbH mit Sitz in Schlitz (Amtsgericht Gießen, HRB 5740). 4 Bekanntmachungen vom 31. Januar 2025 bis 14. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Schlitz |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Gießen |
| Aktenzeichen | 6 IN 13/25 |
| Handelsregister | Gießen, HRB 5740 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 31. Januar 2025 – 14. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 6 IN 13/25
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 13/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CD Holzbau GmbH, Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz (AG Gießen, HRB 5740), vertreten durch: Christian Dickert, Werngeser Straße 37, 36323 Grebenau, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Christina Rogalla, Marbuger Straße 64, 36304 Alsfeld, ist am 31.01.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt). Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Gießen, 31.01.2025
- Nr. 2EröffnungenAz. 6 IN 13/25
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 13/25: Über das Vermögen der CD Holzbau GmbH, Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 5740), vertr. d.: Christian Dickert, Werngeser Straße 37, 36323 Grebenau, (Geschäftsführer), ist am 07.04.2025 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de . Insolvenzforderungen sind bis zum 18.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 07.07.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein: - Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO) - Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) - Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO) - Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) - Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO) - Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO) - Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO) - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert - Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO) - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO) Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Gießen, den 08.04.2025
- Nr. 3SonstigesAz. 6 IN 13/25
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 13/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CD Holzbau GmbH, Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 5740), vertreten durch: Christian Dickert, Werngeser Straße 37, 36323 Grebenau, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Christina Rogalla, Marbuger Straße 64, 36304 Alsfeld, ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Mittwoch, 10.09.2025, 10:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen Tagesordnung: Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich der freihändigen Veräußerung des in der Masse befindlichen Grundbesitzes, eingetragen beim Amtsgericht Alsfeld im Grundbuch von Willofs, Blatt 348, Gebäude- und Freifläche, Schlitzer Straße 26 für 350.000,00 EUR Das zuvor angeordnete schriftliche Verfahren wird hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO aufgehoben, § 5 Abs. 2 InsO. Hinweis: Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO) Amtsgericht Gießen, 11.08.2025
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 6 IN 13/25
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 13/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CD Holzbau GmbH, Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 5740), vertreten durch: Christian Dickert, Werngeser Straße 37, 36323 Grebenau, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Christina Rogalla, Marbuger Straße 64, 36304 Alsfeld, wird für die bis zum 14.07.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 14.08.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen. Amtsgericht Gießen, 14.07.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.