Unternehmensinsolvenz

Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co.KG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co.KG mit Sitz in Pirmasens (Amtsgericht Pirmasens, HRA 22503). 13 Bekanntmachungen vom 20. Januar 2025 bis 30. April 2026.

Stammdaten

SitzPirmasens
GerichtAmtsgericht Pirmasens
Aktenzeichen1 IN 5/25
HandelsregisterZweibrücken, HRA 22503
BundeslandRheinland-Pfalz
BrancheIndustrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie)
Zeitraum20. Januar 2025 – 30. April 2026
Bekanntmachungen13

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 1 IN 5/25

    1 IN 5/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co.KG, Herstellung von Schuhen, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRA 22503), vertr. d.: 1. Carl Semler Beteiligungsgesellschaft mbH, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Becker, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), 1.2. Stefan Markert, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), ist am 16.01.2025 folgendes angeordnet worden: Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Michael J.W. Blank, c/o BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken, Tel.: 0681/99 26 57-0, Fax: 0681/99 26 57-29, E-Mail: info@rae-blank.de. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Pirmasens, 17.01.2025

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 1 IN 5/25

    1 IN 5/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co.KG, Herstellung von Schuhen, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRA 22503), vertr. d.: 1. Carl Semler Beteiligungsgesellschaft mbH, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Becker, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), 1.2. Stefan Markert, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), ist am 16.01.2025 folgendes angeordnet worden: Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, c/o BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken, Tel.: 0681/99 26 57-0, Fax: 0681/99 26 57-29, E-Mail: info@rae-blank.de. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Pirmasens, 17.01.2025

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 1 IN 5/25

    1 IN 5/25: Über das Vermögen der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co.KG, Herstellung von Schuhen, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRA 22503), vertr. d.: 1. Carl Semler Beteiligungsgesellschaft mbH, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Becker, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), 1.2. Stefan Markert, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, c/o BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken, Tel.: 0681/99 26 57-0, Fax: 0681/99 26 57-29, E-Mail: info@rae-blank.de. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.05.2025 anzumelden; b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 11.06.2025, 15:00 Uhr, Sitzungssaal 153, 1.OG, Amtsgericht Pirmasens eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über * die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO) * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweis: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Pirmasens, 02.04.2025

  4. Nr. 4SonstigesAz. 1 IN 5/25

    1 IN 5/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co.KG, Herstellung von Schuhen, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRA 22503), vertr. d.: 1. Carl Semler Beteiligungsgesellschaft mbH, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Becker, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), 1.2. Stefan Markert, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), wird der mit Beschluss vom 01.04.2025 auf den 11.06.2025 bestimmte Termin zur Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) verlegt auf: Mittwoch, den 02.07.2025, 15:00 Uhr, Sitzungssaal 153, 1.OG, Amtsgericht Pirmasens Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Pirmasens, 08.04.2025

  5. Nr. 5SonstigesAz. 1 IN 5/25

    1 IN 5/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co.KG, Herstellung von Schuhen, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRA 22503), vertr. d.: 1. Carl Semler Beteiligungsgesellschaft mbH, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Becker, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), 1.2. Stefan Markert, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Pirmasens, 24.10.2025

  6. Nr. 6SonstigesAz. 1 IN 5/25

    1 IN 5/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co.KG, Herstellung von Schuhen, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRA 22503), vertr. d.: 1. Carl Semler Beteiligungsgesellschaft mbH, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Becker, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), 1.2. Stefan Markert, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), ist Termin zur a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans b) Abstimmung über diesen Plan anberaumt auf: Freitag, 27.03.2026, 09:30 Uhr, Sitzungsaal 235 (2.OG), Amtsgericht Pirmasens, Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens. Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Es wird auf folgendes hingewiesen: - Gläubiger bzw. deren Vertreter, die an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen wollen, müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, sowie ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Forderungen, soweit diese nicht bereits aus der Insolvenztabelle oder den Anlagen zum Insolvenzplan ersichtlich sind. Vertreter müssen Ihre Vertretungsbefugnis nachweisen. - Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können. - Hinweis gem. § 253 Abs. 2 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat und mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs.3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann. Amtsgericht Pirmasens, 24.02.2026

  7. Nr. 7SonstigesAz. 1 IN 5/25

    1 IN 5/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co.KG, Herstellung von Schuhen, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRA 22503), vertr. d.: 1. Carl Semler Beteiligungsgesellschaft mbH, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Becker, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), 1.2. Stefan Markert, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird bestimmt auf Freitag, 27.03.2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 235 (2. OG). Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Pirmasens, 26.02.2026

  8. Nr. 8SonstigesAz. 1 IN 5/25

    1 IN 5/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co.KG, Herstellung von Schuhen, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRA 22503), vertr. d.: 1. Carl Semler Beteiligungsgesellschaft mbH, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Becker, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), 1.2. Stefan Markert, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Pirmasens, 27.03.2026

  9. Nr. 9SonstigesAz. 1 IN 5/25

    1 IN 5/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co.KG, Herstellung von Schuhen, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRA 22503), vertr. d.: 1. Carl Semler Beteiligungsgesellschaft mbH, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Becker, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), 1.2. Stefan Markert, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Pirmasens, 14.04.2026

  10. Nr. 10Entscheidungen im VerfahrenAz. 1 IN 5/25

    1 IN 5/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co.KG, Herstellung von Schuhen, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRA 22503), vertr. d.: Carl Semler Beteiligungsgesellschaft mbH, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist die Vergütung des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Nettovergütung gemäß InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Berechnungsgrundlage ist gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 InsVV der Schätzwert der Masse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens. Diese beträgt 4.402.380,00 EUR. I. Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV ,§ 12 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Zu- und Abschläge gem. § 3 InsVV können gewährt werden, wenn sich hinsichtlich Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens Besonderheiten ergeben. Unter der Gesamtwürdigung des Verfahrens kommen im hiesigen Verfahren die Gewährung von Zuschlägen in Betracht, da der Betrieb durchgängig fortgeführt wurde, ein Teilgeschäftsbetrieb ins Ausland verlagert wurde und an der Erstellung des Insolvenzplans mitgewirkt wurde. Insgesamt könnten Zuschläge von 45 % der Regelvergütung gewährt werden. Der Sachwalter hat seinen Antrag auf Festsetzung der Vergütung auf pauschal EUR netto begrenzt. III. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Pirmasens, 23.04.2026

  11. Nr. 11Entscheidungen im VerfahrenAz. 1 IN 5/25

    1 IN 5/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co.KG, Herstellung von Schuhen, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRA 22503), vertr. d.: 1. Carl Semler Beteiligungsgesellschaft mbH, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Becker, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Anja Kien festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Gesamtbetrag G r ü n d e : Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation berücksichtigt. Der beantragte Stundensatz ist nicht zu beanstanden. Aufgrund der Schwierigkeit des Verfahrens (Betriebsfortführung) ist der beantragte Stundensatz angemessen. Der Umfang der Tätigkeit ist nachvollziehbar dargelegt und die Auslagen einzeln aufgeführt. Der Schuldner und der Sachwalter wurden zu dem Antrag gehört. Der Sachwalter hat mit Schreiben vom 15.04.2026 mitgeteilt, dass gegen die Festsetzung in beantragter Höhe keine Bedenken bestehen. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV. Es konnte antragsgemäß festgesetzt werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Pirmasens, 23.04.2026

  12. Nr. 12Entscheidungen im VerfahrenAz. 1 IN 5/25

    1 IN 5/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co.KG, Herstellung von Schuhen, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRA 22503), vertr. d.: Carl Semler Beteiligungsgesellschaft mbH, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Jürgen Becker, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), ist die Vergütung Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank wird für seine Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Nettovergütung EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 27.03.2026 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter. I. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 4.402.380,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß § 12 Abs. 1 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Sachwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Sachwalter steht nach § 12a Abs. 1 Satz 2 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR. Aufgrund der Schwierigkeit und des Umfangs des Verfahrens wäre ein Zuschlag von 35 % angemessen. Der Sachwalter begrenzt seine Vergütung für das vorläufige Verfahren auf insgesamt EUR netto. II. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Pirmasens, 23.04.2026

  13. Nr. 13Entscheidungen im VerfahrenAz. 1 IN 5/25

    1 IN 5/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co.KG, Herstellung von Schuhen, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRA 22503), vertr. d.: 1. Carl Semler Beteiligungsgesellschaft mbH, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Becker, Alleestraße 36 - 42, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Pirmasens, 30.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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