Unternehmensinsolvenz

Café Domschatz GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Café Domschatz GmbH mit Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Magdeburg, HRB 31922). 5 Bekanntmachungen vom 30. Dezember 2024 bis 08. September 2025.

Stammdaten

SitzMagdeburg
GerichtAmtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen340 IN 329/24 (371)
HandelsregisterStendal, HRB 31922
BundeslandSachsen-Anhalt
BrancheGastronomie & Hotellerie
Zeitraum30. Dezember 2024 – 08. September 2025
Bekanntmachungen5

Café Domschatz GmbH im Blick behalten

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 340 IN 329/24 (371)

    Amtsgericht Magdeburg: Am 30.12.2024 um 09:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Café Domschatz GmbH, Breiter Weg 261, 39104 Magdeburg, Betreiben des Cafe Domschatz (AG Stendal, HRB 31922), vertreten durch: 1. Lutz Rudolf Pape, Am Hänsgenhoch 36, 39240 Calbe (Saale), (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.: Rechtsbeistand INNOVATIS Nico Kämpfert, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg. Sachwalter ist: Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de. Es ist Eigenverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird schriftlich geführt (§ 5 InsO). Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 05.02.2025. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 05.03.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.02.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (05.03.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. > Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Hinweis: Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. - 340 IN 329/24 (371) - (30.12.2024)

  2. Nr. 2SonstigesAz. 340 IN 329/24 (371)

    340 IN 329/24 (371) In dem Insolvenzverfahren Café Domschatz GmbH, Breiter Weg 261, 39104 Magdeburg, Betreiben des Cafe Domschatz (AG Stendal, HRB 31922), vertr. d.: 1. Lutz Rudolf Pape, Am Hänsgenhoch 36, 39240 Calbe (Saale), (Geschäftsführer), ist Termin zur Erörterung und Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan bestimmt auf Dienstag, 22.07.2025, 14:00 Uhr, Saal 10, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg. Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Amtsgericht Magdeburg, den 30.06.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 340 IN 329/24 (371)

    Geschäfts-Nr.: 340 IN 329/24 (371). In dem Insolvenzverfahren Café Domschatz GmbH, Breiter Weg 261, 39104 Magdeburg, Betreiben des Cafe Domschatz (AG Stendal, HRB 31922), vertr. d.: 1. Lutz Rudolf Pape, Am Hänsgenhoch 36, 39240 Calbe (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Magdeburg, 22.08.2025.

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 340 IN 329/24 (371)

    340 IN 329/24 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Café Domschatz GmbH, Breiter Weg 261, 39104 Magdeburg, Betreiben des Cafe Domschatz (AG Stendal, HRB 31922), vertr. d.: 1. Lutz Rudolf Pape, Am Hänsgenhoch 36, 39240 Calbe (Saale), (Geschäftsführer), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Magdeburg, 05.09.2025

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 340 IN 329/24 (371)

    Magdeburg In dem Insolvenzverfahren Café Domschatz GmbH, Breiter Weg 261, 39104 Magdeburg, Betreiben des Cafe Domschatz (AG Stendal, HRB 31922), vertr. d.: 1. Lutz Rudolf Pape, Am Hänsgenhoch 36, 39240 Calbe (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. - 340 IN 329/24 (371) - (01.09.2025)

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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