Unternehmensinsolvenz

Brauhaus Vewaltungs UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Brauhaus Vewaltungs UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Wächtersbach (Amtsgericht Hanau, HRB 98488). 1 Bekanntmachung vom 27. März 2026 bis 27. März 2026.

Stammdaten

SitzWächtersbach
GerichtAmtsgericht Hanau
Aktenzeichen70 IN 483/24
HandelsregisterHanau, HRB 98488
BundeslandHessen
BrancheSonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness)
Zeitraum27. März 2026 – 27. März 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 70 IN 483/24

    70 IN 483/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Brauhaus Kinzigtal Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Untertor 18, 63607 Wächtersbach (AG Hanau, HRB 98488), vertr. d.: 1. Michael Graf, Harzstraße 5 a, 36396 Steinau, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 30.01.2026 berichtigt worden. Statt Brauhaus Vewaltungs UG (haftungsbeschränkt) muss es richtig heißen: Brauhaus Kinzigtal Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau oder dem Landgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hanau, 26.03.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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