BM Piping GmbH und Co.KG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für BM Piping GmbH und Co.KG mit Sitz in Monheim am Rhein (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 25403). 4 Bekanntmachungen vom 09. September 2024 bis 21. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Monheim am Rhein |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Düsseldorf |
| Handelsregister | Düsseldorf, HRA 25403 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Großhandel |
| Zeitraum | 09. September 2024 – 21. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 502 IN 129/24
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 129/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 25403 eingetragenen BM Piping GmbH und Co.KG, Am Kielsgraben 8, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 86315 eingetragene BM Verwaltungs GmbH, Am Kielsgraben 8, 40789 Monheim am Rhein, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Buchholz, ist am 09.09.2024, um 16:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). 502 IN 129/24 Amtsgericht Düsseldorf, 09.09.2024
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 502 IN 129/24
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 129/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 25403 eingetragenen BM Piping GmbH und Co.KG, Am Kielsgraben 8, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 86315 eingetragene BM Verwaltungs GmbH, Am Kielsgraben 8, 40789 Monheim am Rhein, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Buchholz, sind die am 09.09.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 23.09.2024 aufgehoben worden. 502 IN 129/24 Amtsgericht Düsseldorf, 23.09.2024
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 502 IN 129/24
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 129/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 25403 eingetragenen BM Piping GmbH und Co.KG, Am Kielsgraben 8, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 86315 eingetragene BM Verwaltungs GmbH, Am Kielsgraben 8, 40789 Monheim am Rhein, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Buchholz, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.09.2024. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Zusatz zum Veröffentlichungstext: Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden. 502 IN 129/24 Amtsgericht Düsseldorf, 29.01.2025
- Nr. 4Abweisungen mangels MasseAz. 502 IN 93/25
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 93/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 25403 eingetragenen BM Piping GmbH und Co.KG, Am Kielsgraben 8, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86315 eingetragene BM Verwaltungs GmbH, Am Kielsgraben 8, 40789 Monheim am Rhein, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Buchholz, ist der am 13.05.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 08.05.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 20.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Amtsgericht Düsseldorf, 20.04.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.