Unternehmensinsolvenz

BLECHER GmbH & Co. KG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für BLECHER GmbH & Co. KG mit Sitz in Felsberg (Amtsgericht Fritzlar, HRA 14019). 8 Bekanntmachungen vom 20. Februar 2025 bis 16. Juni 2026.

Stammdaten

SitzFelsberg
GerichtAmtsgericht Fritzlar
Aktenzeichen12 IN 19/25
HandelsregisterFritzlar, HRA 14019
BundeslandHessen
BrancheIndustrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie)
Zeitraum20. Februar 2025 – 16. Juni 2026
Bekanntmachungen8

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 12 IN 19/25

    12 IN 19/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BLECHER GmbH & Co. KG, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg (AG Fritzlar, HRA 14019), vertr. d.: 1. BLECHER Komplementär-GmbH, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Pfeiffer, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (Geschäftsführer), ist am 20.02.2025 folgendes angeordnet worden: Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Fritzlar, 20.02.2025

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 12 IN 19/25

    12 IN 19/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BLECHER GmbH & Co. KG, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg (AG Fritzlar, HRA 14019), vertr. d.: 1. BLECHER Komplementär-GmbH, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Pfeiffer, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (Geschäftsführer), wurde zusätzlich zu der am 20.02.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Fritzlar, 31.05.2025

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 12 IN 19/25

    12 IN 19/25: Über das Vermögen der BLECHER GmbH & Co. KG, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg (AG Fritzlar, HRA 14019), vertr. d.: 1. BLECHER Komplementär-GmbH, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Pfeiffer, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2025 um 11:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.07.2025 anzumelden; b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am 07.08.2025 eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO) - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweis: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Fritzlar, 02.06.2025

  4. Nr. 4SonstigesAz. 12 IN 19/25

    12 IN 19/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BLECHER GmbH & Co. KG, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg (AG Fritzlar, HRA 14019), vertr. d.: 1. BLECHER Komplementär-GmbH, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Pfeiffer, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (Geschäftsführer), wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren anberaumt. Stichtag, der der Gläubigerversammlung entspricht ist der 04.12.2025. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über * besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); und zwar: - die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Grundeigentum eingetragen im Grundbuch von Homberg Blatt 2603 (Konrad-Muth-Straße 13 - 15) bzw. Genehmigung zum Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages über 410.000,00 EUR; - den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert mit der hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG. Bis zu diesem Datum müssen Erklärungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn bis zu dem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden. Amtsgericht Fritzlar, 05.11.2025

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 12 IN 19/25

    12 IN 19/25 : In dem Insolvenzverfahren BLECHER GmbH & Co. KG, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg (AG Fritzlar, HRA 14019), vertr. d.: 1. BLECHER Komplementär-GmbH, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Pfeiffer, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (Geschäftsführer), ist eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren anberaumt. Stichtag, der der Gläubigerversammlung entspricht ist der 09.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen Erklärungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); und zwar: Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrags bzgl. des Grundstücks, eingetragen beim Amtsgericht Fritzlar, Grundbuch von Bad Wildungen, Blatt 4674, Gebäude- und Freifläche-Wirtschaft, Oderweg 5, Größe 9.398 m². Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn bis zu dem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden. Amtsgericht Fritzlar, 09.03.2026

  6. Nr. 6SonstigesAz. 12 IN 19/25

    12 IN 19/25: In dem Insolvenzverfahren BLECHER GmbH & Co. KG, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg (AG Fritzlar, HRA 14019), vertr. d.: 1. BLECHER Komplementär-GmbH, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Pfeiffer, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (Geschäftsführer), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung/Anmeldungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Schuldnerin , die Insolvenzgläubiger und der Sachwalter werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 01.07.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. Amtsgericht Fritzlar, 20.05.2026

  7. Nr. 7SonstigesAz. 12 IN 19/25

    12 IN 19/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BLECHER GmbH & Co. KG, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg (AG Fritzlar, HRA 14019), vertr. d.: 1. BLECHER Komplementär-GmbH, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Pfeiffer, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (Geschäftsführer), ist Termin zur a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans b) Abstimmung über diesen Plan anberaumt auf: Montag, 22.06.2026, 14:00 Uhr, Sitzungssaal 102, Gebäude B, Am Hospital 15, 34560 Fritzlar. Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können. Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat. Amtsgericht Fritzlar, 27.05.2026

  8. Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 12 IN 19/25

    12 IN 19/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BLECHER GmbH & Co. KG, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg (AG Fritzlar, HRA 14019), vertr. d.: 1. BLECHER Komplementär-GmbH, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Pfeiffer, Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Fritzlar, 12.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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