Blanka's Gastronomie GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Blanka's Gastronomie GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 103389). 1 Bekanntmachung vom 21. April 2026 bis 21. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Köln |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Köln |
| Aktenzeichen | 70a IN 311/24 |
| Handelsregister | Köln, HRB 103389 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Gastronomie & Hotellerie |
| Zeitraum | 21. April 2026 – 21. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 1 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 70a IN 311/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren AOK Rheinland/Hamburg, Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf - Gläubigerin - gegen die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB103389 eingetragene Blanka's Gastronomie GmbH, Hochstr. 8, 40878 Ratingen, vertr. d. d. Gf. - Schuldnerin - wird der am 06.08.2024 eingegangene Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gründe: Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Im Zollhafen 22, 50678 Köln vom 13.03.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG. Gegenstandswert (§ 58 GKG): 500,00 €. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Amtsgericht Köln 20.04.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.