Unternehmensinsolvenz

Bine & Sohn Wohnbau GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Bine & Sohn Wohnbau GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 112685). 5 Bekanntmachungen vom 24. September 2024 bis 15. Juli 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 112685
BundeslandHessen
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum24. September 2024 – 15. Juli 2026
Bekanntmachungen5

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1063/24 Bi-77-

    810 IN 1063/24 Bi-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bine & Sohn Wohnbau GmbH, Hanauer Landstraße 328-330, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112685), vertr. d.: Maruf Sehovic, (Geschäftsführer), ist am 23.09.2024 um 10:28 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Tscherne, Semper Fidelis RAe/ Hartwich & Partner mbB, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 278 71, Fax: 069/ 80 00 278 99, E-Mail: info@semper-fi.com, Internet: www.semper-fi.com bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.09.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1063/24 Bi-77-

    810 IN 1063/24 Bi-77-: In dem Insolvenzverfahren Bine & Sohn Wohnbau GmbH, Hanauer Landstraße 328-330, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112685), vertreten durch: Maruf Sehovic, (Geschäftsführer), wurde am 01.12.2024 um 11:27 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Tobias Tscherne, Semper Fidelis RAe/ Hartwich & Partner mbB, August-Schanz-Straße 46, 60433 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 278 -00, Fax: 069/ 80 00 278 99, E-Mail: info@semper-fi.com, Internet: www.semper-fi.com. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1306/24 Bi-77 und 810 IN 1532/24 Bi-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1063/24 Bi-77- führt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.12.2024

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1063/24 B-10-8

    810 IN 1063/24 B-10-8 - Am 01.12.2024 um 11:27 Uhr ist das Insolvenzverfahren Bine & Sohn Wohnbau GmbH, Hanauer Landstraße 328-330, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112685), vertreten durch: Maruf Sehovic, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Tobias Tscherne, Semper Fidelis RAe/ Hartwich & Partner mbB, August-Schanz-Straße 46, 60433 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 278 -00, Fax: 069/ 80 00 278 99, E-Mail: info@semper-fi.com, Internet: www.semper-fi.com Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 16.01.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden. b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO). Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 27.02.2025, 09:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO) * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten * zur Prüfung der angemeldeten Forderungen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.12.2024

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1063/24 B-10-8

    810 IN 1063/24 B-10-8 In dem Insolvenzverfahren Bine & Sohn Wohnbau GmbH, Hanauer Landstraße 328-330, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112685), vertreten durch: Maruf Sehovic, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 17.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.12.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 28.08.2025

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1063/24 B-10-8

    810 IN 1063/24 B-10-8 In dem Insolvenzverfahren Bine & Sohn Wohnbau GmbH, Hanauer Landstraße 328-330, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112685), vertreten durch: Maruf Sehovic, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 17.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 31.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 14.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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