Unternehmensinsolvenz

BIMwelt GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für BIMwelt GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 100293). 7 Bekanntmachungen vom 27. Dezember 2024 bis 23. April 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 100293
BundeslandHessen
BrancheArchitektur, Planung & Forschung
Zeitraum27. Dezember 2024 – 23. April 2026
Bekanntmachungen7

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1736/24 Bi-12-

    810 IN 1736/24 Bi-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BIMwelt GmbH, Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100293), vertr. d.: 1. Götz Heinemann, Im Heimgarten 1b, (Geschäftsführer), 2. Dirk Hennings, (Geschäftsführer), ist am 27.12.2024 um 13:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.12.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1736/24 B-3-1

    810 IN 1736/24 Bi-12-: In dem Insolvenzverfahren BIMwelt GmbH, Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100293), vertreten durch: 1. Götz Heinemann, (Geschäftsführer), 2. Dirk Hennings, (Geschäftsführer), wurde am 07.02.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 45/25 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1736/24 Bi-12- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 07.02.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1736/24 B-3-1

    810 IN 1736/24 B-3-1 - Am 07.02.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren BIMwelt GmbH, Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100293), vertreten durch: 1. Götz Heinemann, Im Heimgarten 1b, (Geschäftsführer), 2. Dirk Hennings, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 20.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden. b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO). Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 10.04.2025, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO) * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten * zur Prüfung der angemeldeten Forderungen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.02.2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1736/24 B-3-1

    Amtsgericht Frankfurt am Main 25.03.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 1736/24 B-3-1 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren BIMwelt GmbH, Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100293), vertreten durch: 1. Götz Heinemann, Mainkurstraße 3, 60385 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Dirk Hennings, Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR xxx Auslagenpauschale: EUR xxx Umsatzsteuer: EUR xxx Summe: EUR xxx Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR xxx errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. xxx xxx

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1736/24 B-3-1

    810 IN 1736/24 B-3-1 - In dem Insolvenzverfahren BIMwelt GmbH, Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100293), vertreten durch: 1. Götz Heinemann, Mainkurstraße 3, 60385 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Dirk Hennings, Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 07.07.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 21.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 30.04.2025

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1736/24 B-3-1

    810 IN 1736/24 B-3-1 In dem Insolvenzverfahren BIMwelt GmbH, Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100293), vertreten durch: 1. Götz Heinemann, Mainkurstraße 3, 60385 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Dirk Hennings, Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 08.12.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.12.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.09.2025

  7. Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1736/24 B-3-1

    810 IN 1736/24 B-3-1 In dem Insolvenzverfahren BIMwelt GmbH, Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100293), vertreten durch: 1. Götz Heinemann, Mainkurstraße 3, 60385 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Dirk Hennings, Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 08.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 22.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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