BHG-BAUCENTRUM GmbH & Co. KG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für BHG-BAUCENTRUM GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Liebenwerda (Amtsgericht Cottbus, HRA 1189). 3 Bekanntmachungen vom 26. Februar 2025 bis 01. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Bad Liebenwerda |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Cottbus |
| Aktenzeichen | 63 IN 69/25 |
| Handelsregister | Cottbus, HRA 1189 |
| Bundesland | Brandenburg |
| Branche | Großhandel |
| Zeitraum | 26. Februar 2025 – 01. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 63 IN 69/25
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BHG-BAUCENTRUM GmbH & Co. KG, HRA 1189 CB, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die BHG-BAUCENTRUM Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Karin Schmidt, Waldstraße 1 a, 04924 Bad Liebenwerda ist heute, am 26.02.2025, um 12.00 Uhr Herr Rechtsanwalt Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 63 IN 69/25
- Nr. 2EröffnungenAz. 63 IN 69/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen BHG-BAUCENTRUM GmbH & Co. KG, Waldstraße 1 a, 04924 Bad Liebenwerda, HRA 1189 Registergericht Cottbus, Gegen-stand: Handel mit Baustoffen und Marktartikeln, insbesondere des Haus-, Hof- und Gar-tenbedarfs u. a., vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die BHG-BAUCENTRUM Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Karin Schmidt, wurde am 01.04.2025, um 09:10 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Ver-fahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversamm-lung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Montag, 23. Juni 2025, 10:00 Uhr, Saal 020 (Thiemstraße 130). Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss, sowie über folgenden Tagesordnungspunkt: Die Gläu-bigerversammlung erteilt die Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundvermögens. Ist die Gläubigerversammlung be-schlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerde-frist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entschei-dung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 1. April 2025, Az.: 63 IN 69/25
- Nr. 3SonstigesAz. 63 IN 69/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen BHG Baucentrum GmbH & Co. KG, Waldstraße 1 a, 04924 Bad Liebenwerda, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Dienstag, 25. August 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). AG Cottbus, den 25. Juni 2026, Az.: 63 IN 69/25
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.