Unternehmensinsolvenz

Bhadrakali GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Bhadrakali GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 122260). 3 Bekanntmachungen vom 02. April 2025 bis 29. Juni 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen810 IN 1017/24 B-11-1
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 122260
BundeslandHessen
BrancheGastronomie & Hotellerie
Zeitraum02. April 2025 – 29. Juni 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 1017/24 B-11-1

    810 IN 1017/24 B-82-: In dem Insolvenzverfahren Bhadrakali GmbH, Mainzer Landstraße 257, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122260), vertreten durch: Narayan Adhikari, (Geschäftsführer), wurde am 01.04.2025 um 12:34 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Dipl. Wi.-Jurist(FH) Michael Stiller, Niederwiesenring 24, 63110 Rodgau, Tel.: 06106/ 77 35 64 4, Fax: 06106/ 77 35 64 3, E-Mail: m-stiller@gmx.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.04.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1017/24 B-11-1

    810 IN 1017/24 B-11-1 Am 01.04.2025 um 12:34 Uhr ist das Insolvenzverfahren Bhadrakali GmbH, Mainzer Landstraße 257, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122260), vertreten durch: Narayan Adhikari, Waldschulstraße 1 a, 65933 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Dipl. Wi.-Jurist(FH) Michael Stiller, Niederwiesenring 24, 63110 Rodgau, Tel.: 06106/ 77 35 64 4, Fax: 06106/ 77 35 64 3, E-Mail: m-stiller@gmx.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 30.06.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 14.07.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.04.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1017/24 B-11-1

    810 IN 1017/24 B-11-1 In dem Insolvenzverfahren Bhadrakali GmbH, Mainzer Landstraße 257, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122260), vertreten durch: Narayan Adhikari, Waldschulstraße 1 a, 65933 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 24.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.09.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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