Bergische Edelstahlwerke GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Bergische Edelstahlwerke GmbH mit Sitz in Engelskirchen (Amtsgericht Köln, HRB 121860). 5 Bekanntmachungen vom 10. Februar 2026 bis 03. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Engelskirchen |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Köln |
| Aktenzeichen | 70a IN 38/26 |
| Handelsregister | Köln, HRB 121860 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Industrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie) |
| Zeitraum | 10. Februar 2026 – 03. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 70a IN 38/26
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 38/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 121860 eingetragenen Bergische Edelstahlwerke GmbH, Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Wanders, Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen Geschäftszweig: die Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Stahl sowie Stahlprodukten ist am 09.02.2026, um 14:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert, Hammerweg 3, 51766 Engelskirchen bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). 70a IN 38/26 Amtsgericht Köln, 09.02.2026
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 70a IN 38/26
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 38/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 121860 eingetragenen Bergische Edelstahlwerke GmbH, Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Wanders, Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen Geschäftszweig: die Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Stahl sowie Stahlprodukten ist am 20.04.2026, um 19:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert, Hammerweg 3, 51766 Engelskirchen bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). 70a IN 38/26 Amtsgericht Köln, 09.02.2026
- Nr. 3EröffnungenAz. 70a IN 38/26
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 38/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 121860 eingetragenen Bergische Edelstahlwerke GmbH, gegründet am 10.09.2024, Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Wanders, Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen Geschäftszweig: die Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Stahl sowie Stahlprodukten wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.04.2026, um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. . Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert, Hammerweg 3, 51766 Engelskirchen, Telefon: 02263 903650, Fax: 02263 9036555. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt: Dörrenberg Edelstahl GmbH, Hammerweg 7, 51766 Engelskirchen RS-Recycling GmbH, Sympher Straße 96, 47138 Duisburg Michael van der Werf, Hüttenstraße 26, 51766 Engelskirchen. Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist gegenüber dem Gericht zu erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 29.07.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 70a IN 38/26 Amtsgericht Köln, 30.04.2026
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 70a IN 38/26
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 38/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 121860 eingetragenen Bergische Edelstahlwerke GmbH, Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Wanders, Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen wird der Termin vom 29.07.2026 verlegt auf Mittwoch, 15.07.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243. Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Insolvenzverwalter ist verhindert. Es wird hiermit zu dem neuen Termin geladen. Die für den ursprünglichen Termin erteilten Hinweise und Auflagen gelten auch für den neuen Termin. 70a IN 38/26 Amtsgericht Köln, 06.05.2026
- Nr. 5SonstigesAz. 70a IN 38/26
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 38/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 121860 eingetragenen Bergische Edelstahlwerke GmbH, Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Wanders, Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen ist am 01.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 70a IN 38/26 Amtsgericht Köln, 02.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.