Unternehmensinsolvenz

Berger Street Food UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Berger Street Food UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 138423). 3 Bekanntmachungen vom 02. April 2026 bis 03. Juli 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 138423
BundeslandHessen
BrancheGastronomie & Hotellerie
Zeitraum02. April 2026 – 03. Juli 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 42/26 Be-33-

    810 IN 42/26 Be-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Berger Street Food UG (haftungsbeschränkt), Berger Straße 104, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 138423), ist am 01.04.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nermin Sahin, c/o Bussche, Sahin, Bülow Rechtsanwälte, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 04 71 16 0, Fax: 069/ 97 54 61 94, E-Mail: FRANKFURT@BSB-INSO.DE bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.04.2026

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 42/26 B-2-8

    810 IN 42/26 Be-33-: In dem Insolvenzverfahren Berger Street Food UG (haftungsbeschränkt), Berger Straße 104, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 138423), wurde am 01.07.2026 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Nermin Sahin, c/o Bussche, Sahin, Bülow Rechtsanwälte, NEUE MAINZER STRAßE 8, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 04 71 16 0, Fax: 069/ 97 54 61 94, E-Mail: FRANKFURT@BSB-INSO.DE. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 317/26 Be-33- und 810 IN 641/26 Be-33- verbunden. Das Verfahren 810 IN 42/26 Be-33- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.07.2026

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 810 IN 42/26 B-2-8

    810 IN 42/26 B-2-8 Am 01.07.2026 um 09:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren Berger Street Food UG (haftungsbeschränkt), Berger Straße 104, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 138423), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Nermin Sahin, c/o Bussche, Sahin, Bülow Rechtsanwälte, NEUE MAINZER STRAßE 8, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 04 71 16 0, Fax: 069/ 97 54 61 94, E-Mail: FRANKFURT@BSB-INSO.DE Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 21.09.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 05.10.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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