Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Naumburg (Saale) (Amtsgericht Halle (Saale), HRB 24697). 3 Bekanntmachungen vom 15. Oktober 2025 bis 18. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Naumburg (Saale) |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Halle (Saale) |
| Aktenzeichen | 59 IN 68/25 |
| Handelsregister | Stendal, HRB 24697 |
| Bundesland | Sachsen-Anhalt |
| Branche | Unternehmensberatung, Recht & Steuern |
| Zeitraum | 15. Oktober 2025 – 18. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 59 IN 68/25
59 IN 68/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt), Badstraße 11, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 24697), vertr. d.: Lutz Weber, Domburg-Camburg, (Geschäftsführer), ist am 14.10.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Bleek, Untere Eichstädtstraße 24, 04299 Leipzig, Tel.: 0341/86968801, Fax: 0341/86968802, E-Mail: info@sbf-rechtsanwaelte.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Halle (Saale), 14.10.2025
- Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 59 IN 68/25
59 IN 68/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt), Badstraße 11, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 24697), vertr. d.: Lutz Weber, Domburg-Camburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 14.10.2025 sind am 17.06.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von den Antragstellerinnen und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Halle (Saale) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale) an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Halle (Saale), 17.06.2026
- Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 59 IN 68/25
59 IN 68/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt), Badstraße 11, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 24697), vertr. d.: Lutz Weber, Domburg-Camburg, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 14.10.2025 am 17.06.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Halle (Saale), 17.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.