Unternehmensinsolvenz

benchmark.REAL Estate GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für benchmark.REAL Estate GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 80298). 5 Bekanntmachungen vom 26. August 2025 bis 17. März 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 80298
BundeslandHessen
BrancheImmobilienwesen & Gebäudemanagement
Zeitraum26. August 2025 – 17. März 2026
Bekanntmachungen5

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 1204/25 Be-82-

    810 IN 1204/25 Be-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der benchmark.REAL Estate GmbH, Neue Börsenstraße 6, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 80298), vertr. d.: 1. Martin Hantel, (Geschäftsführer), 2. Götz Hufenbach, (Geschäftsführer), ist am 25.08.2025 um 13:53 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.08.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1204/25 B-2-1

    810 IN 1204/25 Be-82-: In dem Insolvenzverfahren benchmark.REAL Estate GmbH, Neue Börsenstraße 6, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 80298), vertreten durch: 1. Martin Hantel, (Geschäftsführer), 2. Götz Hufenbach, (Geschäftsführer), wurde am 31.10.2025 um 09:50 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1550/25 Be-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1204/25 Be-82- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 31.10.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1204/25 B-2-1

    810 IN 1204/25 B-2-1 In dem Insolvenzverfahren benchmark.REAL Estate GmbH, Neue Börsenstraße 6, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 80298), vertr. d.: 1. Martin Hantel, Bechemstraße 31, 47058 Duisburg, (Geschäftsführer), 2. Götz Hufenbach, Odenwaldstraße 4, 65824 Schwalbach am Taunus, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 07.11.2025

  4. Nr. 4EröffnungenAz. 810 IN 1204/25 B-2-1

    810 IN 1204/25 B-2-1 Am 31.10.2025 um 09:50 Uhr ist das Insolvenzverfahren benchmark.REAL Estate GmbH, Neue Börsenstraße 6, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 80298), vertreten durch: 1. Martin Hantel, (Geschäftsführer), 2. Götz Hufenbach, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 26.01.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 09.02.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.11.2025

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1204/25 B-2-1

    810 IN 1204/25 B-2-1 In dem Insolvenzverfahren benchmark.REAL Estate GmbH erhalten die Gläubiger bis zum 09.02.2026 Gelegenheit zu dem nachfolgenden Antrag des Insolvenzverwalters schriftlich Stellung zu nehmen: 1. Die Gläubigerversammlung stimmt der Veräußerung von seitens der Schuldnerin zugunsten einer WIB Gewerbe-Invest GmbH gewährter Gesellschafterdarlehen - in Höhe von € 2.630.417,00 (€ 1.033.000,00 gemäß Gesellschafterdarlehensvertrag vom 10.12.2018 und € 1.597.417,00 gemäß Gesellschafterdarlehensvertrag vom 28./30.03.2021) zuzüglich 12 % Zinsen p.a. seit dem Auszahlungsdatum, und - in Höhe von € 40.000,00 einschließlich sämtlicher vertraglicher und gesetzlicher Neben- und Ersatzforderungen an eine Cara Re Opportunities GmbH zu einem festen Kaufpreis in Höhe von insgesamt € 175.448,81 nebst eines Besserungsscheins, der einen zusätzlichen Kaufpreis von bis zu € 350.634,59 ermöglicht, zu. 2. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss eines Vertrages, welcher der Cara Investment GmbH eine sog. Call-Option zum Erwerb der von der Schuldnerin an der Performa Projekt GmbH gehaltenen Geschäftsanteile (5.000 Geschäftsanteile, lfd. Nrn. 20.001 bis 25.000, zu einem Nennbetrag von je € 1,00) zu einem Kaufpreis von einem symbolischen Euro (€ 1,00) gewährt, zu. Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt, § § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr.1., 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 17.03.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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