Unternehmensinsolvenz

BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 74668). 2 Bekanntmachungen vom 02. Dezember 2025 bis 09. Juli 2026.

Stammdaten

SitzKöln
GerichtAmtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen502 IN 211/25
HandelsregisterKöln, HRB 74668
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheFinanz- & Versicherungsdienstleistungen
Zeitraum02. Dezember 2025 – 09. Juli 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH im Blick behalten

Erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung, sobald neue Insolvenzbekanntmachungen zu Ihren überwachten Unternehmen veröffentlicht werden — kostenlos für bis zu 10 Einheiten.

Keine Kreditkarte nötig · Jederzeit kündbar

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 502 IN 211/25

    Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 211/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 74668 eingetragenen BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH, Neustraße 16, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sabine Selman,Frau Elke Gentz und Frau Nurcan Ceran, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2025, um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Der zugrunde liegende Antrag ist am 02.10.2025 bei Gericht eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Montag, 19.01.2026, 11:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt. Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 502 IN 211/25 Düsseldorf, 01.12.2025

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 502 IN 211/25

    Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 211/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 74668 eingetragenen BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH, Neustraße 16, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sabine Selman, Frau Elke Gentz und Frau Nurcan Ceran, wird Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan sowie Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt auf Donnerstag, 30.07.2026, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.112. Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, Düsseldorf niedergelegt. besonderer Hinweis: Die Entscheidung über die Bestätigung des Insolvenzplans kann bereits im Abstimmungstermin verkündet werden, ansonsten wird hierzu ein besonderer Termin bestimmt. Unabhängig davon: gegen die Bestätigung des Insolvenzplans ist die sofortige Beschwerde der statthafte Rechtsbehelf. Neben weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen erfordert die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde, dass der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und dass der Beschwerdeführer bei der Abstimmung über den Plan gegen den Plan gestimmt hat. 502 IN 211/25 Amtsgericht Düsseldorf, 09.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH überwachen

Registrieren Sie sich kostenlos und lassen Sie sich bei neuen Bekanntmachungen automatisch informieren. Oder prüfen Sie Unternehmen direkt beim Surfen — mit unserer kostenlosen Browser-Extension.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar