Unternehmensinsolvenz

Baudekoration TVB GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Baudekoration TVB GmbH mit Sitz in Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 83816). 2 Bekanntmachungen vom 11. März 2026 bis 15. Juni 2026.

Stammdaten

SitzRüsselsheim
GerichtAmtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen9 IN 1213/25
HandelsregisterDarmstadt, HRB 83816
BundeslandHessen
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum11. März 2026 – 15. Juni 2026
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 9 IN 1213/25

    9 IN 1213/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TVB Baudekoration GmbH, Stahlstraße 31, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 83816), vertr. d.: Kadir Bostaz, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Darmstadt, 09.03.2026

  2. Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 9 IN 1213/25

    9 IN 1213/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TVB Baudekoration GmbH, Stahlstraße 31, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 83816), vertr. d.: Kadir Bostaz, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 09.03.2026 berichtigt worden. Statt TVB Baudekoration GmbH muss es richtig heißen: Baudekoration TVB GmbH Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13, 64283 Darmstadt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Darmstadt, 12.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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