AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH mit Sitz in Köthen (Anhalt) (Amtsgericht Dessau-Roßlau, HRB 4934). 4 Bekanntmachungen vom 17. Februar 2026 bis 09. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Köthen (Anhalt) |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Dessau-Roßlau |
| Aktenzeichen | 2 IN 28/26 |
| Handelsregister | Stendal, HRB 4934 |
| Bundesland | Sachsen-Anhalt |
| Branche | Gesundheits- & Sozialwesen (Pflege, Kliniken, Therapie) |
| Zeitraum | 17. Februar 2026 – 09. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 2 IN 28/26
Az.: 2 IN 28/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH, Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 4934), vertr. d.: Frank Pelzer, Köthen, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2026 um 16.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340/21677790-0, Fax: 0340/21677790-29, E-Mail: dessau-rosslau@bbl-law.de bestellt worden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.02.2026
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 2 IN 28/26
Az.: 2 IN 28/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH, Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 4934), vertr. d.: Paul Kudlich, Neuss, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2026 um 16.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340/21677790-0, Fax: 0340/21677790-29, E-Mail: dessau-rosslau@bbl-law.de bestellt worden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.02.2026
- Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 2 IN 28/26
2 IN 28/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH, Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 4934), vertr. d.: Paul Kudlich, Maastrichter Straße 33, 41464 Neuss, (Geschäftsführer), wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens -mangels einer die Kosten des Verfahrens deckende Masse- abgewiesen. Es wird die Eintragung der Schuldnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet. Die gemäß § 21 InsO durch die Beschlüsse vom 10. Und 16.02.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Der Gegenstandswert wird auf 2.751,98 EUR festgesetzt. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.04.2026
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 2 IN 28/26
Geschäfts-Nr.: 2 IN 28/26 . In dem Insolvenzverfahren AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH, Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 4934), vertr. d.: Paul Kudlich, Maastrichter Straße 33, 41464 Neuss, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 08.06.2026 festgesetzt worden. Zu den Gründen des Beschlusses: Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO eine Vergütung zu. Die Höhe der Berechnungsmasse ergab sich aus dem von ihm vorgelegten Gutachten und seinem schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag. Die Berechnung im Antrag entsprach den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie 10 ff. InsVV und war nicht zu beanstanden. Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig. Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben. Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen. Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Zimmer 212, zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.06.2026.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.