Autoschmiede Remagen UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Autoschmiede Remagen UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Plaidt (Amtsgericht Mayen, HRB 25196). 4 Bekanntmachungen vom 13. April 2026 bis 22. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Plaidt |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Mayen |
| Aktenzeichen | 7 IN 22/26 |
| Handelsregister | Koblenz, HRB 25196 |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Branche | Automotive (Hersteller, Zulieferer & Handel) |
| Zeitraum | 13. April 2026 – 22. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 7 IN 22/26
7 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass der Autoschmiede Remagen UG (haftungsbeschränkt), Saffiger Str. 10, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRB 25196), vertr. d.: 1. David Gabriel Weller, Nachtigallenweg 1, 53498 Bad Breisig, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Philipp M. Berres, Salmstraße 3 B, 54528 Salmtal, (Nachlasspfleger), ist am 10.04.2026 um 10:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Nachlasses angeordnet worden. Verfügungen über den Nachlass sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Kapellenstr. 7, 65555 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431/779900, Fax: 06431/7799035, Internet: www.insolvenzverwaltung-theile.de bestellt worden. Die Schuldner des Nachlasses werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Erben mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Mayen, 10.04.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmy.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 7 IN 22/26
7 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autoschmiede Remagen UG (haftungsbeschränkt), Saffiger Str. 10, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRB 25196), vertr. d.: 1. David Gabriel Weller, Nachtigallenweg 1, 53498 Bad Breisig, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Philipp M. Berres, Salmstraße 3 B, 54528 Salmtal, (Nachlasspfleger), ist der Beschluss vom 10.04.2026 berichtigt worden. Statt Nachlassinsolvenzantragsverfahren muss es richtig heißen: Insolvenzantragsverfahren. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird. Amtsgericht Mayen, 15.04.2026
- Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 7 IN 22/26
7 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autoschmiede Remagen UG (haftungsbeschränkt), Saffiger Str. 10, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRB 25196), vertr. d.: 1. David Gabriel Weller, Nachtigallenweg 1, 53498 Bad Breisig, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Philipp M. Berres, Salmstraße 3 B, 54528 Salmtal, (Nachlasspfleger), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.04.2026 sind am 22.06.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Mayen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mayen an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Mayen, 22.06.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmy.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
- Nr. 4Abweisungen mangels MasseAz. 7 IN 22/26
7 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autoschmiede Remagen UG (haftungsbeschränkt), Saffiger Str. 10, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRB 25196), vertr. d.: 1. David Gabriel Weller, Nachtigallenweg 1, 53498 Bad Breisig, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Philipp M. Berres, Salmstraße 3 B, 54528 Salmtal, (Nachlasspfleger), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.04.2026 am 22.06.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Mayen, 22.06.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmy.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
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