AT Installations GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für AT Installations GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Essen, HRB 18039). 4 Bekanntmachungen vom 29. August 2025 bis 20. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Gelsenkirchen |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Essen |
| Handelsregister | Gelsenkirchen, HRB 18039 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 29. August 2025 – 20. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 162 IN 156/25
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 156/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 18039 eingetragenen AT Installations GmbH, An der Friedweide 33, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Yasar Tiryaki, Hachhauser Str. 20, 45711 Datteln Geschäftszweig: Heizungs- und Sanitärdienstleistungen ist am 29.08.2025, um 13:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 162 IN 156/25 Amtsgericht Essen, 29.08.2025
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 162 IN 156/25
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 156/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 18039 eingetragenen AT Installations GmbH, An der Friedweide 33, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Yasar Tiryaki, Hachhauser Str. 20, 45711 Datteln Geschäftszweig: Heizungs- und Sanitärdienstleistungen sind die am 29.08.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 01.10.2025 aufgehoben worden. 162 IN 156/25 Amtsgericht Essen, 01.10.2025
- Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 162 IN 156/25
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 156/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 18039 eingetragenen AT Installations GmbH, An der Friedweide 33, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Yasar Tiryaki, Hachhauser Str. 20, 45711 Datteln Geschäftszweig: Heizungs- und Sanitärdienstleistungen sind die am 29.08.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 24.10.2025 aufgehoben worden. Essen, 24.10.2025
- Nr. 4Abweisungen mangels MasseAz. 162 IN 17/26
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 17/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 18039 eingetragenen AT Installations GmbH, An der Friedweide 33, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Yasar Tiryaki, Hachhausenerstr. 20, 45711 Datteln Geschäftszweig: Heizungs- und Sanitärdienstleistungen ist der am 26.01.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 20.01.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 17.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Amtsgericht Essen, 17.04.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.