Unternehmensinsolvenz

Asia Food Service Rheine GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Asia Food Service Rheine GmbH mit Sitz in Rheine (Amtsgericht Münster (Westfalen), HRB 14124). 3 Bekanntmachungen vom 18. Februar 2026 bis 22. Juni 2026.

Stammdaten

SitzRheine
GerichtAmtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen81 IN 93/25
HandelsregisterSteinfurt, HRB 14124
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheEinzelhandel & E-Commerce (Inkl. Textilhandel)
Zeitraum18. Februar 2026 – 22. Juni 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 81 IN 93/25

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 93/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 14124 eingetragenen Asia Food Service Rheine GmbH, Kanalstr. 22, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jacob Holman, wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 11.02.2026, um 10:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Carsten M. Wirth, Schorlemer Straße 26, 48143 Münster, Telefon: 0251/38484333, Fax: 025138484300. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 28.04.2026, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Zustimmung zum Kaufvertrag über immaterielle Werte und Warenvorräte vom 06.10.2025 mit der Rheines Asia Food UG (haftungsbeschränkt) Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 81 IN 93/25 Amtsgericht Münster, 11.02.2026

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 81 IN 93/25

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 93/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 14124 eingetragenen Asia Food Service Rheine GmbH, Kanalstr. 22, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jacob Holman, Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten M. Wirth, Schorlemer Straße 26, 48143 Münster, wird der vertagte Termin vom 19.6.2026, 9.00 Uhr - vor dem Amtsgericht Münster - zur Fortsetzung der Gläubigerversammlung vom 28.4.2026 aufgehoben. Neuer Termin zur Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung wird durch gesonderten Beschluss anberaumt. Gründe: Wie bereits aus dem Eröffnungsbeschluss vom 11.2.2026 ersichtlich, hatte das Amtsgericht Münster einen Berichts- und Prüfungstermin für den 28.4.2026 anberaumt. Der Termin sollte mündlich durchgeführt werden. U.a. war in der Tagesordnung auch bereits die besonders bedeutsame Rechtshandlung gem. §§ 160 ff InsO, hier die Zustimmung zum Kaufvertrag über immaterielle Werte und Warenvorräte vom 6.10.2025 mit der Rheines Asia Food UG (haftungsbeschränkt), aufgeführt. Über den durchgeführten Berichts- und Prüfungstermin ist sodann am 28.4.2026 eine Niederschrift erstellt worden. Wie daraus ersichtlich, wurde der Gegenstand der besonderen Rechtshandlung zwar diskutiert. Die Gläubigerversammlung kam aber mit dem Insolvenzverwalter insoweit überein, dass über den vorgelegten Kaufvertrag noch nicht abzustimmen ist. Vielmehr sollte hier nochmals mit dem Käufer/Kaufinteressenten in Kontakt getreten werden; aus Sicht der stimmberechtigten Gläubigerin sei hier im Hinblick auf den Kaufpreis nachzuverhandeln. Da insoweit eine Entscheidung über den vorbezeichneten Tagesordnungspunkt noch nicht zu fällen war, wurde der Termin bezüglich dieses Punktes insoweit vertagt auf Freitag, 19.6.2026, 9.00 Uhr - Amtsgericht Münster - Saal 101 B. Der Insolvenzverwalter teilte sodann mit Schreiben vom 17.6.2026 mit, dass über den Tagesordnungspunkt "Zustimmung zum Kaufvertrag vom 06.10.2025 mit der Rheines Asia Food UG" nicht mehr abgestimmt werden soll.". Es wurde nunmehr ein nachgebessertes Angebot vorgelegt. Eine Abstimmung über den Gegenstand des Vertrages vom 6.10.2025 ist damit obsolet. Das nachgebesserte Angebot soll Gegenstand einer neu anzuberaumenden außerordentlichen Gläubigerversammlung werden. Aus Sicht des Gerichts ist an dieser Stelle anzuführen, dass vorrangig erst einmal der auf den 19.6.2026 anberaumte Termin zur Fortführung der Gläubigerversammlung vom 28.4.2026 aufzuheben war. Materiell-rechtlich bleibt vom Insolvenzverwalter zu prüfen, ob hier ggf. noch über die Zustimmung zum Kaufvertrag vom 6.10.2025 im Zusammenhang mit dem neuen nachgebesserten Angebot abzustimmen ist. Ggf. dürfte der geschlossene Vertrag wirksam sein und die Zustimmung der Gläubigerversammlung hier zu verneinen sein. Andernfalls kann ggf. auch im Rahmen des neu abzuschließenden Vertrages die Aufhebung des Vertrages vom 6.10.2025 erfolgen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B eingesehen werden. 81 IN 93/25 Amtsgericht Münster, 17.06.2026

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 81 IN 93/25

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 93/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 14124 eingetragenen Asia Food Service Rheine GmbH, Kanalstr. 22, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jacob Holman, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Marco Dohmen, Heiligenstraße 75, 41751 Viersen I. wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet. II. wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: 1) Zustimmung zum Abschluss des Kaufvertrages über immaterielle Werte und Warenvorräte vom 6.10.2025 zwischen der Schuldnerin (als Verkäuferin) mit der Rheines Asia Food UG (haftungsbeschränkt) in Rheine (Käuferin). Der Kaufvertrag wurde offenbar bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschlossen und wurde mit der Antragstellung bereits bei Gericht eingereicht. Als Kaufpreis (immateriellen Vermögensgegenstände, bestehend aus dem Geschäfts- und Firmenwert, dem bestehenden Know-how sowie dem Kundenstamm) ein Pauschalbetrag von 10.000,00 EUR vereinbart worden; als Kaufpreis für die Assets (sämtliche Gegenstände des Warenlagers) wurde ein Betrag von 146.512,87 EUR vereinbart. Über den Kaufvertrag ist bisher nicht endgültig entschieden worden. Unter Ziffer 6. heißt es im Vertrag: "Genehmigungsvorbehalt / Auflösende Bedingung 6.1 Die Parteien stimmen darin überein, dass die geschlossene Vereinbarung als besonders bedeutsame Rechtshandlung im Sinne des § 160 InsO zu qualifizieren ist und daher der Genehmigung durch die Gläubigerversammlung bedarf. 6.2 Die vorliegende Vereinbarung wird daher ausdrücklich - im Vorgriff auf die geplante Beantragung eines Insolvenzverfahrens - unter der auflösenden Bedingung der Zustimmung durch die Gläubigerversammlung geschlossen." Aus Gründen der Rechtssicherheit mag hier auch über den Vertrag abgestimmt werden. Ggf. ist aus der obigen Vereinbarung zu entnehmen, dass der Vertrag unter einer auflösenden Bedingung geschlossen worden ist. 2) Zustimmung über den Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Insolvenzverwalter (Verkäufer) und der Rheines Asia Food UG (haftungsbeschränkt) in Rheine (Käuferin) gem. dem Inhalt des Kaufvertragsangebots der Käuferin vom 17.6.2026. Offenbar ist es zu Nachverhandlungen gekommen. Aus dem schriftlichen Angebot vom 17.6.2026 ergibt sich das Folgende: "Nach Bewertung der derzeitigen wirtschaftlichen Situation kann ich Ihnen mitteilen, dass ich das Kaufpreisangebot für den Unternehmenskaufvertrag auf insgesamt 350.000,00 EUR erhöhen kann. Die Zahlungsmodalitäten wären dabei wie folgt: 1. EUR 150.000,00 EUR binnen 14 Tage nach Zustimmung der Gläubigerversammlung 2. EUR 200.000,00 EUR (Restbetrag) in 6 monatlichen Raten beginnend mit dem 1.8.2026." Wie der Insolvenzverwalter in seinem Antrag auf Einberufung der besonderen Gläubigerversammlung vom 19.6.2026 weiter ausführt, wird er den neuen Kaufvertrag zum Termin der Gläubigerversammlung bereits im Entwurf gefertigt haben. Dieser Entwurf liegt insoweit derzeit dem Gericht noch nicht vor; bestimmt auf Freitag, 10.07.2026, 09:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, I. Etage, Sitzungssaal 119 B. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 81 IN 93/25 Amtsgericht Münster, 22.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Schützen Sie Ihr Unternehmen noch heute

Starten Sie kostenlos und überwachen Sie bis zu 10 Unternehmen. Keine Kreditkarte erforderlich.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar