Unternehmensinsolvenz

Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Pohlheim (Amtsgericht Gießen, HRB 10907). 3 Bekanntmachungen vom 16. September 2025 bis 22. Juni 2026.

Stammdaten

SitzPohlheim
GerichtAmtsgericht Gießen
Aktenzeichen6 IN 113/25
HandelsregisterGießen, HRB 10907
BundeslandHessen
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum16. September 2025 – 22. Juni 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 6 IN 113/25

    Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Arslan Netztechnik UG, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen, HRB 10907), vertreten durch: Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer), ist am 16.09.2025 um 13:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de bestellt worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dem Antragsgegner wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin dem Antragsgegner; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt). Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Antragsgegners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Gießen, 16.09.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 6 IN 113/25

    Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 : Über das Vermögen der Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907), vertr. d.: Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer), ist am 08.10.2025 um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de . Insolvenzforderungen sind bis zum 10.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 07.01.2026. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein: - Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO) - Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) - Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO) - Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) - Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO) - Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO) - Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO) - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert - Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO) - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO) Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Gießen, den 09.10.2025

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 6 IN 113/25

    Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907), vertreten durch: Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer), wird für die bis zum 17.06.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 15.07.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen. Amtsgericht Gießen, 17.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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