Unternehmensinsolvenz

Armin Stäbler GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Armin Stäbler GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 16810). 3 Bekanntmachungen vom 25. März 2026 bis 16. Juni 2026.

Stammdaten

SitzFrankfurt am Main
GerichtAmtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen810 IN 1561/25 A-17-8
HandelsregisterFrankfurt am Main, HRB 16810
BundeslandHessen
BrancheMedizintechnik, Diagnostik & Optik (Hochtechnologie-Fertigung)
Zeitraum25. März 2026 – 16. Juni 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 1561/25 A-17-8

    810 IN 1561/25 A-82-: In dem Insolvenzverfahren Armin Stäbler GmbH, Emmerich-Josef-Straße 42, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 16810), vertreten durch: Eberhard Stäbler, Hofheim, (Geschäftsführer), wurde am 24.03.2026 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1739/25 A-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1561/25 A-82- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 24.03.2026

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 1561/25 A-17-8

    810 IN 1561/25 A-17-8 Am 24.03.2026 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Armin Stäbler GmbH, Emmerich-Josef-Straße 42, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 16810), vertreten durch: Eberhard Stäbler, Oberer Haingraben 7, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 08.06.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 22.06.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.03.2026

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 1561/25 A-17-8

    810 IN 1561/25 A-17-8 In dem Insolvenzverfahren Armin Stäbler GmbH, Emmerich-Josef-Straße 42, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 16810), vertr. d.: Eberhard Stäbler, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 12.06.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 16.06.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Schützen Sie Ihr Unternehmen noch heute

Starten Sie kostenlos und überwachen Sie bis zu 10 Unternehmen. Keine Kreditkarte erforderlich.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar