appylio UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für appylio UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster (Westfalen), HRB 15667). 4 Bekanntmachungen vom 15. Oktober 2025 bis 16. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Münster |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Münster (Westfalen) |
| Aktenzeichen | 86 IN 19/25 |
| Handelsregister | Münster (Westfalen), HRB 15667 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Branche | IT, Software & Kommunikation |
| Zeitraum | 15. Oktober 2025 – 16. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 86 IN 19/25
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 19/25 Über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15667 eingetragenen appylio UG (haftungsbeschränkt), Alte Furt 20, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Clemen, Alte Furt 20 , 48163 Münster wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 13.10.2025, um 14:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Dokters, Erzweg 2, 48282 Emsdetten, Telefon: 02572/91727-0, Fax: 025729172799. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 06.01.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 86 IN 19/25 Münster, 13.10.2025
- Nr. 2NoCategoryAz. 86 IN 19/25
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 19/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15667 eingetragenen appylio UG (haftungsbeschränkt), Alte Furt 20, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Clemen, Alte Furt 20 , 48163 Münster I. wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass das weitere Verfahren mündlich durchgeführt wird. II. wird der mit Beschluss vom 13.10.2025 anberaumte schriftliche Termin für den Berichts- und Prüfungstermin in das mündliche Verfahren übergeleitet. Die bislang bestimmten Tagesordnungspunkte haben insofern weiterhin Bestand. Der Berichts- und Prüfungstermin wird bestimmt auf Dienstag, 06.01.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B. 86 IN 19/25 Amtsgericht Münster, 21.11.2025
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 86 IN 19/25
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 19/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15667 eingetragenen appylio UG (haftungsbeschränkt), Alte Furt 20, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Clemen, Alte Furt 20 , 48163 Münster wird der Termin vom 06.01.2026 verlegt auf Dienstag, 13.01.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Münster, , 1. Etage, Sitzungssaal 101 B. Verlegungsgrund: Die Gläubigerin TELANORMA AG hat mit Schreiben vom 28.11.2025 die Verlegung des Termins beantragt. Hintergrund ist derjenige, dass ursprünglich auf den 06.01.2026 angesetzte Termin im Bundesland Baden-Würtemberg ein gesetzlicher Feiertag (Heilige Drei Könige). Die Gläubigerinnen TELENORMA AG sowie die TELENORMA Holding AG haben ihren Sitz in Albstadt und somit im Bundesland Baden-Würtemberg. Eine Teilnahme an dem Berichts- und Prüfungstermin ist den vorgenannten Gläubigerinnen insbesondere aufgrund der beabsichtigten Antragstellungen in der Gläubigerversammlung zu ermöglichen. Das besondere rechtliche Interesse an der Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist insofern aktenkundig. Gemäß § 227 Abs. 1 ZPO kommt eine Terminverlegung bei dem Vorliegen erheblicher Gründe in Betracht. Insofern ist in der Literatur anerkannt, dass Feiertage am Wohnsitz der Partei (hier: entsprechend Sitz der Gläubigerin) eine Verlegung rechtfertigen können (BeckOGK/Kormann, 1.10.2025, ZPO § 227 Rn. 9, beck-online). Es wird hiermit zu dem neuen Termin geladen. Die für den ursprünglichen Termin erteilten Hinweise und Auflagen gelten auch für den neuen Termin. 86 IN 19/25 Amtsgericht Münster, 01.12.2025
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 86 IN 19/25
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 19/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15667 eingetragenen appylio UG (haftungsbeschränkt), Alte Furt 20, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Clemen, Alte Furt 20 , 48163 Münster wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 213 B durch die Beteiligten eingesehen werden. 86 IN 19/25 Amtsgericht Münster, 16.07.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.