Unternehmensinsolvenz

Akyürek Backwarentransport UG (haftungbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Akyürek Backwarentransport UG (haftungbeschränkt) mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 74890). 1 Bekanntmachung vom 22. Mai 2026 bis 22. Mai 2026.

Stammdaten

SitzKöln
GerichtAmtsgericht Köln
Aktenzeichen70a IN 392/25
HandelsregisterKöln, HRB 74890
BundeslandNordrhein-Westfalen
BrancheTransport, Logistik & Lagerei
Zeitraum22. Mai 2026 – 22. Mai 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 70a IN 392/25

    Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 392/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 74890 eingetragenen Akyürek Backwarentransport UG (haftungbeschränkt), Florenzer Str. 60, 50765 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yüksel Akyürek, Florenzer Sr. 60, 50765 Köln wird der am 30.10.2025 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gründe: Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Stefan Conrads, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln vom 28.04.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG. Gegenstandswert (§ 58 GKG): 500,00 €. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Amtsgericht Köln, 21.05.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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