Unternehmensinsolvenz

AHL Gastro GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für AHL Gastro GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 34081). 2 Bekanntmachungen vom 02. Februar 2026 bis 10. August 2026.

Stammdaten

SitzKaiserslautern
GerichtAmtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen1 IN 236/25
HandelsregisterKaiserslautern, HRB 34081
BundeslandRheinland-Pfalz
BrancheGastronomie & Hotellerie
Zeitraum02. Februar 2026 – 10. August 2026
Bekanntmachungen2

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 1 IN 236/25

    1 IN 236/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AHL Gastro GmbH, Richard-Wagner-Straße 1, 67655 Kaiserslautern, vertr. d.: Enes Kilic, Schienenstraße 17, 68305 Mannheim, (Geschäftsführer), ist am 30.01.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, E3 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621-40171500, Fax: 0621-401715012, E-Mail: info@martini-rae.de, Internet: info@martini-rechtsanwalt.de bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 30.01.2026

  2. Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 1 IN 236/25

    1 IN 236/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AHL Gastro GmbH, Richard-Wagner-Straße 1, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 34081), vertr. d.: Enes Kilic, Schienenstraße 17, 68305 Mannheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 28.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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