Unternehmensinsolvenz

ACX GmbH vertr.d.d. GF Remzi Gayretli

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für ACX GmbH vertr.d.d. GF Remzi Gayretli mit Sitz in Friedrichsdorf (Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 15069). 3 Bekanntmachungen vom 18. Juli 2025 bis 30. März 2026.

Stammdaten

SitzFriedrichsdorf
GerichtAmtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
HandelsregisterBad Homburg v.d. Höhe, HRB 15069
BundeslandHessen
BrancheSonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness)
Zeitraum18. Juli 2025 – 30. März 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 61 IN 75/25

    Az.: 61 IN 75/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ACX GmbH, vertr.d.d. GF Angel Dimitrov Bozhilov, Otto-Hahn-Str. 20, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15069), vertr. d.: Angel Dimitrov Bozhilov, Brückeburger Weg 10, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 17.07.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker, (Gebäude B), Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069-7167998-0, Fax: 069-7167998-88, E-Mail: info@becker-krueger.de bestellt worden. Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 17.07.2025

  2. Nr. 2NoCategoryAz. 61 IN 75/25

    61 IN 75/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ACX GmbH, vertr.d.d. GF Angel Dimitrov Bozhilov, Otto-Hahn-Str. 20, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15069), vertr. d.: Angel Dimitrov Bozhilov, Brückeburger Weg 10, 65931 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe an. Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 25.11.2025

  3. Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 61 IN 185/25

    61 IN 185/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ACX GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer Remzi Gayretli, Otto-Hahn-Str. 20, 61381 Friedrichsdorf, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 26.03.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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