Abdi, Ahmed Mohamed
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Abdi, Ahmed Mohamed mit Sitz in Usingen (Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe, HRA 6296). 4 Bekanntmachungen vom 10. November 2025 bis 12. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Usingen |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe |
| Handelsregister | Bad Homburg v.d. Höhe, HRA 6296 |
| Bundesland | Hessen |
| Branche | Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel |
| Zeitraum | 10. November 2025 – 12. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 61 IN 149/25
61 IN 149/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Ahmed Mohamed Abdi, Inh. d. Firma Avants e.K., Neutorstr. 23, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 6296), ist am 07.11.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99, E-Mail: BADHOMBURG@WOLF-COLLEGEN.DE bestellt worden. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch den Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 07.11.2025
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 61 IN 149/25 Jo
61 IN 149/25 Jo: Über das Vermögen des Ahmed Mohamed Abdi, geb. am 21.11.1969, Neutorstr. 23, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 6296), ist am 01.01.2026 um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99, E-Mail: BADHOMBURG@WOLF-COLLEGEN.DE. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.02.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 08.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO), * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Schließung des Geschäftsbetriebs, Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert abhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder eine Schiedsvertrag zu schließen. * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.02.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (08.04.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind fol-gende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 06.01.2026
- Nr. 3SonstigesAz. 61 IN 149/25 Jo
61 IN 149/25 Jo: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ahmed Mohamed Abdi, geb. am 21.11.1969, Neutorstr. 23, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 6296), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99, E-Mail: BADHOMBURG@WOLF-COLLEGEN.DE dem Gericht gegenüber folgende Erklärung gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ahmed Mohammed Abdi, wohnhaft in Usingen, hat der Insolvenzverwalter gegenüber dem Schuldner erklärt, dass das Vermögen, das der Schuldner ab dem 01.01.2026 aus der von ihm ausgeübten selbstständigen Tätigkeit im Bereich der Personaldienstleistung erzielt, nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.. Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 17.01.2026
- Nr. 4EröffnungenAz. 61 IN 149/25 Jo
61 IN 149/25 Jo: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ahmed Mohamed Abdi, geboren am 21.11.1989, Neutorstr. 23, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 6296), wird der Beschluss vom 06.01.2026 hinsichtlich des Geburtsjahres des Schuldners wie folgt korrigiert: Statt 21.11.1969 muss es richtig lauten: 21.11.1989. G r ü n d e : Die Korrektur erfolgt aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers. Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 10.03.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.