3P Plastic GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für 3P Plastic GmbH mit Sitz in Staßfurt (Amtsgericht Magdeburg, HRB 113390). 8 Bekanntmachungen vom 11. Februar 2025 bis 15. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Staßfurt |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Magdeburg |
| Aktenzeichen | 340 IN 68/25 (351) |
| Handelsregister | Stendal, HRB 113390 |
| Bundesland | Sachsen-Anhalt |
| Branche | Industrie & Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau, Metall, Chemie) |
| Zeitraum | 11. Februar 2025 – 15. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 8 |
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 340 IN 68/25 (351)
340 IN 68/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der 3P Plastic GmbH, Gewerbegebiet Süd 7, 39443 Staßfurt, Planung, die Herstellung, die Projektierung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Spritzgießwerkzeugen, Kunststoffspritzgießteilen, Kunststoffen aller Art, technischen Geräten und Anlagen sowie artverwandten Produkten. (AG Stendal, HRB 113390), vertr. d.: Stefan Grünhagel, (Geschäftsführer), ist am 11.02.2025 um 12:48 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden. Amtsgericht Magdeburg, 11.02.2025
- Nr. 2EröffnungenAz. 340 IN 68/25 (351)
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der 3P Plastic GmbH, Gewerbegebiet Süd 7, 39443 Staßfurt, Planung, die Herstellung, die Projektierung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Spritzgießwerkzeugen, Kunststoffspritzgießteilen, Kunststoffen aller Art, technischen Geräten und Anlagen sowie artverwandten Produkten. (AG Stendal, HRB 113390), vertr. d.: Stefan Grünhagel, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de. Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.05.2025 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der Donnerstag, 26.06.2025, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (Donnerstag, 26.06.2025, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Hinweis: Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. - 01.04.2025 - (340 IN 68/25 (351))
- Nr. 3SonstigesAz. 340 IN 68/25 (351)
340 IN 68/25 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3P Plastic GmbH, Gewerbegebiet Süd 7, 39443 Staßfurt, Planung, die Herstellung, die Projektierung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Spritzgießwerkzeugen, Kunststoffspritzgießteilen, Kunststoffen aller Art, technischen Geräten und Anlagen sowie artverwandten Produkten. (AG Stendal, HRB 113390), vertr. d.: Stefan Grünhagel, Marsstr. 1, 33739 Bielefeld, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 13.01.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 03.12.2025
- Nr. 4SonstigesAz. 340 IN 68/25 (351)
340 IN 68/25 (351) In dem Insolvenzverfahren 3P Plastic GmbH, Gewerbegebiet Süd 7, 39443 Staßfurt, Planung, die Herstellung, die Projektierung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Spritzgießwerkzeugen, Kunststoffspritzgießteilen, Kunststoffen aller Art, technischen Geräten und Anlagen sowie artverwandten Produkten. (AG Stendal, HRB 113390), vertr. d.: Stefan Grünhagel, Marsstr. 1, 33739 Bielefeld, (Geschäftsführer), ist Termin zur Erörterung und Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan bestimmt auf Donnerstag, 26.03.2026, 10:30 Uhr, Saal 10, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg. Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Amtsgericht Magdeburg, den 17.02.2026
- Nr. 5Überwachte InsolvenzpläneAz. 340 IN 68/25 (351)
340 IN 68/25 (351) In dem Insolvenzverfahren 3P Plastic GmbH, Gewerbegebiet Süd 7, 39443 Staßfurt, Planung, die Herstellung, die Projektierung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Spritzgießwerkzeugen, Kunststoffspritzgießteilen, Kunststoffen aller Art, technischen Geräten und Anlagen sowie artverwandten Produkten. (AG Stendal, HRB 113390), vertr. d.: Stefan Grünhagel, Marsstr. 1, 33739 Bielefeld, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 17.02.2026 von Amts wegen insoweit berichtigt, als es darin nicht "Sachwalter", sondern "Insolvenzverwalter" heißen muss. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Magdeburg, den 03.03.2026
- Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 340 IN 68/25 (351)
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren 3P Plastic GmbH, Gewerbegebiet Süd 7, 39443 Staßfurt, Planung, die Herstellung, die Projektierung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Spritzgießwerkzeugen, Kunststoffspritzgießteilen, Kunststoffen aller Art, technischen Geräten und Anlagen sowie artverwandten Produkten. (AG Stendal, HRB 113390), vertr. d.: Stefan Grünhagel, Marsstr. 1, 33739 Bielefeld, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen. - 340 IN 68/25 (351) - (27.05.2026)
- Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 340 IN 68/25 (351)
Geschäfts-Nr.: 340 IN 68/25 (351). In dem Insolvenzverfahren 3P Plastic GmbH, Gewerbegebiet Süd 7, 39443 Staßfurt, Planung, die Herstellung, die Projektierung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Spritzgießwerkzeugen, Kunststoffspritzgießteilen, Kunststoffen aller Art, technischen Geräten und Anlagen sowie artverwandten Produkten. (AG Stendal, HRB 113390), vertr. d.: Stefan Grünhagel, Marsstr. 1, 33739 Bielefeld, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen. Amtsgericht Magdeburg, 27.05.2026.
- Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 340 IN 68/25 (351)
340 IN 68/25 (351) : In dem Insolvenzverfahren 3P Plastic GmbH, Gewerbegebiet Süd 7, 39443 Staßfurt, Planung, die Herstellung, die Projektierung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Spritzgießwerkzeugen, Kunststoffspritzgießteilen, Kunststoffen aller Art, technischen Geräten und Anlagen sowie artverwandten Produkten. (AG Stendal, HRB 113390), vertr. d.: Stefan Grünhagel, Marsstr. 1, 33739 Bielefeld, (Geschäftsführer), wird nach Rechtskraft des den Insolvenzplan bestätigenden Beschlusses vom 26.03.2026 das Insolvenzverfahren aufgehoben. Dieser Beschluss wird drei Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung im Internet wirksam. Mit diesem Zeitpunkt erhält der Schuldner das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. Amtsgericht Magdeburg, 11.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.