Insolvenzen September 2023
Im September 2023 wurden in Deutschland 0 Insolvenzfälle erfasst (Eröffnungen und Abweisungen mangels Masse zusammen, je Schuldner gezählt) — davon 0 bei Unternehmen. Aufschlüsselung nach Eröffnungen/Abweisungen je Segment unten.
Gesamt
0
Unternehmen
0
Eröffnungen0
Abweisungen0
Kleingewerbe
0
Eröffnungen0
Abweisungen0
Privat
0
Eröffnungen0
Abweisungen0
vs. Aug 23
NaN %
Unternehmen zum Vormonat
Monatliche Fälle — Trend 2022 → 2023
Unternehmen + Kleingewerbe + Privat, Eröffnungen und Abweisungen mangels Masse zusammen · yoy-Vergleich
2022 gesamt2023 gesamt
Methodik & Definitionenanzeigen
- Zählweise
- Gezählt werden Schuldner (Amtsgericht + Aktenzeichen), nicht Bekanntmachungen. Folge- und Korrekturbekanntmachungen zählen nicht erneut; jeder Schuldner zählt im Monat seiner ersten Bekanntmachung der jeweiligen Kategorie.
- Insolvenzfälle
- Eröffnungen (§ 27 InsO) und Abweisungen mangels Masse (§ 26 InsO) zusammen. Wurde ein Antrag erst abgewiesen und das Verfahren später doch eröffnet, zählt der Schuldner einmal als Eröffnung.
- Unternehmen
- Schuldner mit Registereintrag in der Bekanntmachung.
- Kleingewerbe & Selbstständige
- Regelinsolvenzverfahren (IN-Aktenzeichen) ohne Handelsregister-Eintrag.
- Privatpersonen
- Verbraucherinsolvenzverfahren (IK-Aktenzeichen) ohne Handelsregister-Eintrag.
- Abweisungsquote
- Abweisungen mangels Masse ÷ (Eröffnungen + Abweisungen) je Segment.
- Zeitbezug
- Datum der amtlichen Bekanntmachung auf insolvenzbekanntmachungen.de, nicht das Datum des Beschlusses.