Unternehmensinsolvenz

ZAPP UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für ZAPP UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Cloppenburg (Amtsgericht Cloppenburg, HRB 213901). 1 Bekanntmachung vom 09. April 2026 bis 09. April 2026.

Stammdaten

SitzCloppenburg
GerichtAmtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen9 IN 142/25
HandelsregisterOldenburg (Oldenburg), HRB 213901
BundeslandNiedersachsen
BrancheEnergie, Wasser & Entsorgung
Zeitraum09. April 2026 – 09. April 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 9 IN 142/25

    9 IN 142/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZAPP UG (haftungsbeschränkt), Christa Jüchter, Gladiolenstraße 15a, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 213901), vertr. d.: Christa Jüchter, Gladiolenstraße 15a, 49661 Cloppenburg, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Cloppenburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Cloppenburg, 08.04.2026 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de. Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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