ZADCON GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für ZADCON GmbH mit Sitz in Dessau-Roßlau (Amtsgericht Dessau-Roßlau, HRB 15799). 4 Bekanntmachungen vom 09. April 2024 bis 29. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Dessau-Roßlau |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Dessau-Roßlau |
| Aktenzeichen | 2 IN 32/24 |
| Handelsregister | Stendal, HRB 15799 |
| Zeitraum | 09. April 2024 – 29. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 2 IN 32/24
2 IN 32/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZADCON GmbH, Brauereistr. 13, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 15799), vertr. d.: Oliver Kahe, Köthener Landstr. 40, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), ist am 19.02.2024 folgendes angeordnet worden: Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum Sachwalter bestellt: Wirtschaftsjur. (FH) Markus Korbien, LL.M., Schwarz + Rühmland Insolvenzverwaltungen, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 05.04.2024
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 2 IN 32/24
2 IN 32/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZADCON GmbH, Brauereistr. 13, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 15799), vertr. d.: Oliver Kahe, Köthener Landstr. 40, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), ist am 26.04.2024 um 09.15 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Wirtschaftsjur. (FH) Markus Korbien, LL.M., Schwarz + Rühmland Insolvenzverwaltungen, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 26.04.2024
- Nr. 3EröffnungenAz. 2 IN 32/24
2 IN 32/24: Über das Vermögen der ZADCON GmbH, Brauereistr. 13, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 15799), vertr. d.: Oliver Kahe, Köthener Landstr. 40, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), ist am 30.04.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Wirtschaftsjur. (FH) Markus Korbien, LL.M., Schwarz + Rühmland Insolvenzverwaltungen, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.05.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 18.06.2024, 11:00 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessiert oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Hinweise: * Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. * Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten aus. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 30.04.2024
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 2 IN 32/24
Geschäfts-Nr.: 2 IN 32/24. In dem Insolvenzverfahren ZADCON GmbH, Brauereistr. 13, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 15799), vertr. d.: Oliver Kahe, Köthener Landstr. 40, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters durch Beschluss vom 27.07.2026 festgesetzt worden: Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wurde festgesetzt auf: xxx EUR Nettovergütung xxx EUR Zuschläge xxx EUR Auslagen zuzüglich xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %. xxx EUR Gesamtbetrag. Dem vorläufigen Sachwalter Markus Korbien, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Das Amtsgericht Dessau-Roßlau bestellte Markus Korbien am 19.02.2024 zum vorläufigen Sachwalter und am 26.04.2024 zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit Schriftsatz vom 24.10.2024 beantragte dieser die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters. Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört. Einwendungen sind nicht erhoben worden. Dem vorläufigen Sachwalter steht gemäß §§ 10 und 12a InsVV eine Vergütung zu. Die Höhe der Berechnungsmasse ergibt sich aus seinem schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag vom 24.10.2024 und beläuft sich auf 586.270,93 EUR. Die Berechnung im Antrag entspricht den Regelungen der gesetzlichen Vergütung eines vorläufigen Sachwalters. Der Antragsteller hat zudem für seine über das übliche Maß hinausgehenden Tätigkeiten im Rahmen der begleitenden Überwachung der Unternehmensfortführung gem. § 3 InsVV einen Zuschlag i. H. v. 15 % sowie für die beratenden Begleitung des M & A Prozesses einen Zuschlag i. H. v. 15 % geltend gemacht, die unter Beachtung der Toleranzgrenzen gerade noch als festsetzungsfähig erachtet wurden. Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer waren gemäß §§ 10, 7 und 12 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig. Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben. Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen. Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 27.07.2026.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.