Wuppertal Gear Service GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Wuppertal Gear Service GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 3458). 7 Bekanntmachungen vom 07. Mai 2024 bis 22. April 2026.
Stammdaten
| Sitz | Wuppertal |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Wuppertal |
| Aktenzeichen | 507 IN 109/24 |
| Handelsregister | Wuppertal, HRB 3458 |
| Zeitraum | 07. Mai 2024 – 22. April 2026 |
| Bekanntmachungen | 7 |
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 507 IN 109/24
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 109/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 3458 eingetragenen David Brown Santasalo Germany GmbH, Otto-Hahn-Str. 51, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Matias Heinonen, Otto-Hahn-Str. 51, 42369 Wuppertal Geschäftszweig: Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und Service von Getrieben. ist am 07.05.2024, um 12:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). 507 IN 109/24 Amtsgericht Wuppertal, 07.05.2024
- Nr. 2EröffnungenAz. 507 IN 109/24
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 109/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 3458 eingetragenen Wuppertal Gear Service GmbH, Otto-Hahn-Str. 51, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Matias Heinonen, Otto-Hahn-Str. 51, 42369 Wuppertal Geschäftszweig: Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und Service von Getrieben. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 08:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/83680510, Fax: 0211/836805160. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 25.09.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), - zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 507 IN 109/24 Wuppertal, 01.08.2024
- Nr. 3SonstigesAz. 507 IN 109/24
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 109/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 3458 eingetragenen Wuppertal Gear Service GmbH, Otto-Hahn-Str. 51, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Matias Heinonen, Otto-Hahn-Str. 51, 42369 Wuppertal ist am 16.08.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 507 IN 109/24 Amtsgericht Wuppertal, 21.08.2024
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 507 IN 109/24
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 109/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 3458 eingetragenen Wuppertal Gear Service GmbH, Otto-Hahn-Str. 51, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Matias Heinonen, Otto-Hahn-Str. 51, 42369 Wuppertal Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Rechtsanwälte, Berliner Str. 44, 60311 Frankfurt Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 12.03.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen: zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung mit der Pandero Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, vertreten durch Ihre Komplementärin Pandero Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, zur Abgeltung der Ansprüche aus Forderungen der Pandero Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG aufgrund von der vorgetragenen unterlassenen Instandhaltungen sowie Reparaturen des Gebäudes und etwaiger Nutzungsentschädigung sowie ausgefallener Forderungen aus dem Immobilien-Leasingvertrag, Massemehrung. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 11.02.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen. Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 eingesehen werden. Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten. Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 507 IN 109/24 Amtsgericht Wuppertal, 18.02.2026
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 507 IN 109/24
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 109/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 3458 eingetragenen Wuppertal Gear Service GmbH, Otto-Hahn-Str. 51, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Matias Heinonen, Otto-Hahn-Str. 51, 42369 Wuppertal wird der Termin vom 13.05.2026 verlegt auf Mittwoch, 24.06.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234. Verlegungsgrund: Die Verlegung des Termins ist aus dienstlichen Gründen geboten. Es wird hiermit zu dem neuen Termin geladen. Die für den ursprünglichen Termin erteilten Hinweise und Auflagen gelten auch für den neuen Termin. 507 IN 109/24 Amtsgericht Wuppertal, 21.04.2026
- Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 507 IN 109/24
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 109/24 507 IN 109/24 Amtsgericht Wuppertal, 25.03.2026
- Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 507 IN 109/24
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 109/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 3458 eingetragenen Wuppertal Gear Service GmbH, Otto-Hahn-Str. 51, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Matias Heinonen, Otto-Hahn-Str. 51, 42369 Wuppertal wird angeordnet: Der nachfolgende anberaumte Termin wird im mündlichen Verfahren stattfinden. (§ 5 Abs. 2 InsO). Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am Mittwoch, 13.05.2026, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung mit der Pandero Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, vertreten durch Ihre Komplementärin Pandero Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, zur Abgeltung der Ansprüche aus Forderungen der Pandero Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG aufgrund von der vorgetragenen unterlassenen Instandhaltungen sowie Reparaturen des Gebäudes und etwaiger Nutzungsentschädigung sowie ausgefallener Forderungen aus dem Immobilien-Leasingvertrag, Massemehrung in Höhevon 1.155.275,55 € zzgl. Zinsen. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). 507 IN 109/24 Amtsgericht Wuppertal, 25.03.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.