WSM UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für WSM UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Teltow (Amtsgericht Potsdam, HRB 33254 P). 3 Bekanntmachungen vom 21. November 2024 bis 06. August 2026.
Stammdaten
| Sitz | Teltow |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Potsdam |
| Aktenzeichen | 6.50 IN 210/23 |
| Handelsregister | Potsdam, HRB 33254 P |
| Zeitraum | 21. November 2024 – 06. August 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 6.50 IN 210/23
6.50 IN 210/23 (Geschäftsnummer) Amtsgericht Potsdam Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen WSM UG (haftungsbeschränkt); Oderstraße 23-25, 14513 Teltow Geschäftszweig: Baugewerbe HRB 33254 Potsdam wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 18. November 2024 um 14 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. Die Verfahren mit den Aktenzeichen 6.50 IN 210/23 und 6.50 IN 215/24 werden unter dem Aktenzeichen 6.50 IN 210/23 verbunden. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt: Rechtsanwältin Katrin Amberger, Uhlandstraße 165 / 166, 10719 Berlin Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Der Insolvenzverwalterin werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 12.02.2025, um 10:30 Uhr im Gebäude des Justizzentrum Potsdam, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person der Insolvenzverwalterin, - den Gläubigerausschuss - gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs, ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO). Gründe Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen. Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2 Wochen zulässig. Die Notfrist entweder beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Potsdam, den 18. November
- Nr. 2SonstigesAz. 6.50 IN 210/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WSM UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 33254 P), Oderstraße 23-25, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danilo Müller, Wutzkyallee 85, 12353 Berlin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Frank Schelletter, Windscheidstraße 14, 10627 Berlin - hat der Verwalter am 6.10.2025 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Amtsgericht Potsdam, 8. Oktober 2025, 6.50 IN 210/23
- Nr. 3SonstigesAz. 6.50 IN 210/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WSM UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 33254 P), Oderstraße 23-25, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danilo Müller, Wutzkyallee 85, 12353 Berlin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Frank Schelletter, Windscheidstraße 14, 10627 Berlin - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 16.10.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Amtsgericht Potsdam, 5. August 2026, 6.50 IN 210/23
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.