Unternehmensinsolvenz

Willkommen, Ronny

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Willkommen, Ronny mit Sitz in Stolpen (Amtsgericht Dresden, HRA 6106). 3 Bekanntmachungen vom 09. Februar 2026 bis 16. März 2026.

Stammdaten

SitzStolpen
GerichtAmtsgericht Dresden
Aktenzeichen532 IN 1750/25
HandelsregisterDresden, HRA 6106
BundeslandSachsen
BrancheSonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness)
Zeitraum09. Februar 2026 – 16. März 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Entscheidungen im RestschuldbefreiungsverfahrenAz. 532 IN 1750/25

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532/559 IN 1750/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ronny Willkommen, geb. 21.01.1971, Hauptstraße 143a, 01833 Stolpen Inhaber der Rainer Willkommen Bauhandwerk e.K., Hauptstraße 145a, OT Langenwolmsdorf, 01833 Stolpen, Amtsgericht Dresden , HRA 6106 - wurde mit Beschluss vom 06.02.2026 festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 532 IN 1750/25

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532/559 IN 1750/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ronny Willkommen, geb. 21.01.1971, Hauptstraße 143a, 01833 Stolpen Inhaber der Rainer Willkommen Bauhandwerk e.K., Hauptstraße 145a, OT Langenwolmsdorf, 01833 Stolpen, Amtsgericht Dresden , HRA 6106 - wurde am 06.02.2026 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Krösch, Königsbrücker Straße 76, 01099 Dresden, Email geschäftlich: dresden@slk-rechtsanwaelte.de Telefon geschäftlich: 0351 563 4067 0 Telefax: 0351563 4067 19 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 25.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters |die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) |die Frage der Unterhaltsgewährung für den Schuldner und dessen Familie aus der Insolvenzmasse |Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO) |Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO) |Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 06.05.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Es wird auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom heutigen Tage hingewiesen. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

  3. Nr. 3SonstigesAz. 532 IN 1750/25

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 559 IN 1750/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ronny Willkommen, geb. 21.01.1971, Hauptstraße 143a, 01833 Stolpen Inhaber der Rainer Willkommen Bauhandwerk e.K., Hauptstraße 145a, OT Langenwolmsdorf, 01833 Stolpen, Amtsgericht Dresden , HRA 6106 - hat der Insolvenzverwalter am 20.02.2026 gemäß § 35 Abs. 2 InsO erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners Bauhandwerk e. K. Inhaber Rainer Willkommen nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können, § 35 Abs. 2 InsO. nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Schützen Sie Ihr Unternehmen noch heute

Starten Sie kostenlos und überwachen Sie bis zu 10 Unternehmen. Keine Kreditkarte erforderlich.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar