Wierlemann & Partner GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Wierlemann & Partner GmbH mit Sitz in Sendenhorst (Amtsgericht Münster (Westfalen), HRB 8308). 5 Bekanntmachungen vom 10. Juli 2024 bis 10. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Sendenhorst |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Münster (Westfalen) |
| Aktenzeichen | 85 IN 42/24 |
| Handelsregister | Münster (Westfalen), HRB 8308 |
| Zeitraum | 10. Juli 2024 – 10. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 85 IN 42/24
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 42/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8308 eingetragenen Wierlemann & Partner GmbH, Haberkamp 7, 48324 Sendenhorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Olaf Wiedemann, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Heiko Reuter, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Joachim Lütkehaus, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst Geschäftszweig: Reifenservice, KFZ-Handel, KFZ-Reparatur Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Dr. Wiengarten & Kollegen, Wolbecker Windmühle 15 a, 48167 Münster, ist am 10.07.2024, um 15:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstr. 10, 48151 Münster bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 85 IN 42/24 Amtsgericht Münster, 10.07.2024
- Nr. 2SonstigesAz. 85 IN 42/24
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 42/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8308 eingetragenen Wierlemann & Partner GmbH, Haberkamp 7, 48324 Sendenhorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Olaf Wiedemann, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Heiko Reuter, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Joachim Lütkehaus, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst ist am 01.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 85 IN 42/24 Amtsgericht Münster, 02.10.2024
- Nr. 3EröffnungenAz. 85 IN 42/24
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 42/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8308 eingetragenen Wierlemann & Partner GmbH, Haberkamp 7, 48324 Sendenhorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Olaf Wiedemann, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Heiko Reuter, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Joachim Lütkehaus, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst Geschäftszweig: Reifenservice, KFZ-Handel, KFZ-Reparatur wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstr. 10, 48151 Münster, Telefon: 0251/208030, Fax: 025120803133. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Freitag, 29.11.2024, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 212 B niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 85 IN 42/24 Amtsgericht Münster, 01.10.2024
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 85 IN 42/24
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 42/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8308 eingetragenen Wierlemann & Partner GmbH, Haberkamp 7, 48324 Sendenhorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Olaf Wiedemann, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Heiko Reuter, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Joachim Lütkehaus, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Wiengarten & Kollegen, Wolbecker Windmühle 15 a, 48167 Münster Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 08.01.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen: zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss des am 06. Dezember 2024 beim Notar Dr. Bodenbrenner, Münster, zur Urkundenrollen-Nr. 206/2024, beurkundeten Vertrages über den Verkauf des Grund-stücks Haberkamp 9, Sendenhorst, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Ahlen, Grundbuch von Albersloh, Blatt 2246, Fl. 14, Fl. St. 401 (Kaufpreisanteil: 928.000,00 EUR) nebst der auf dem Gebäude installierten Photovoltaikanlage (Kaufpreisanteil 20.000,00 EUR) sowie Inventargegenständen (Kaufpreisanteil: 2.000,00 EUR) zu einem Gesamtkaufpreis von 950.000,00 EUR netto zu. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 11.12.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen. Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 212 B eingesehen werden. Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten. Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 85 IN 42/24 Amtsgericht Münster, 18.12.2024
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 85 IN 42/24
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 42/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8308 eingetragenen Wierlemann & Partner GmbH, Haberkamp 7, 48324 Sendenhorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Olaf Wiedemann, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Heiko Reuter, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst und Herrn Joachim Lütkehaus, Haberkamp 7-9, 48324 Sendenhorst Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Wiengarten & Kollegen, Wolbecker Windmühle 15 a, 48167 Münster wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zu dem zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Rechtsanwalt Lothar Grauthoff sowie der HDI Versicherung AG geschlossenen Vergleichs- und Abwicklungsvereinbarung vom 16./30. April 2026 zur Ageltung der Schadenersatzansprüche, bestimmt auf Freitag, 07.08.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 85 IN 42/24 Amtsgericht Münster, 08.07.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.