Weser Exklusiv Bau GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Weser Exklusiv Bau GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 32067 HB). 5 Bekanntmachungen vom 23. Juli 2024 bis 06. Mai 2026.
Stammdaten
| Sitz | Bremerhaven |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Bremerhaven |
| Aktenzeichen | 10 IN 103/17 |
| Handelsregister | Bremen, HRB 32067 HB |
| Zeitraum | 23. Juli 2024 – 06. Mai 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 10 IN 103/17
10 IN 103/17: Am 22.07.2024 um 15:35 Uhr ist über das Vermögen der Weser Exklusiv Bau GmbH, Rickmersstraße 30, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32067 HB), vertr. d.: 1. Daniel Shvarc, c/o Swetlana Shvrac, Grazer Str. 30, 27568 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Cüneyt Stargardt, Op De Huuskoppel 3, 22145 Hamburg Stapelfeld, (ehemaliger Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Habil. Gerrit Hölzle, c/o Görg Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter GbR, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3226490, Fax: 0421/32264929, E-Mail: bremen@goerg.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 02.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen. Die Insolvenztabelle wird mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bremerhaven,
- Nr. 2EröffnungenAz. 10 IN 103/17
10 IN 103/17: Am 22.07.2024 um 15:35 Uhr ist über das Vermögen der Weser Exklusiv Bau GmbH, Rickmersstraße 30, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32067 HB), vertr. d.: 1. Daniel Shvarc, c/o Swetlana Shvrac, Grazer Str. 30, 27568 Bremerhaven, (Geschäftsführer), 2. Cüneyt Stargardt, Op De Huuskoppel 3, 22145 Hamburg Stapelfeld, (ehemaliger Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Habil. Gerrit Hölzle, c/o Görg Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter GbR, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3226490, Fax: 0421/32264929, E-Mail: bremen@goerg.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 02.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 14.10.2024. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende Angelegenheiten - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO) - Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO) - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO) - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO) - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO) - eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO) - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines besonderen schriftlichen Termins sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen. Die Insolvenztabelle wird mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bremerhaven, 26.07.2024
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 10 IN 103/17
10 IN 103/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser Exklusiv Bau GmbH, Rickmersstraße 30, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32067 HB), vertr. d.: 1. Daniel Shvarc, Am Fuchsberg 3, 28239 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Cüneyt Stargardt, Op De Huuskoppel 3, 22145 Hamburg Stapelfeld, (ehemaliger Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Bremerhaven, 11.09.2024
- Nr. 4SonstigesAz. 10 IN 103/17
10 IN 103/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser Exklusiv Bau GmbH, Rickmersstraße 30, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32067 HB), vertr. d.: 1. Daniel Shvarc, Am Fuchsberg 3, 28239 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Cüneyt Stargardt, Op De Huuskoppel 3, 22145 Hamburg Stapelfeld, (ehemaliger Geschäftsführer), wird die Tagesordnung des auf des 14.10.2024 anberaumten Berichts- und Prüfungstermins im schriftlichen Verfahren wie folgt ergänzt: Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO). 1. Insolvenzsonderkonto Der Insolvenzverwalter empfiehlt der Gläubigerversammlung das Insolvenzsonderkonto bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG, IBAN: DE 37 2907 0024 0209 2070 13 zur Hinterlegungsstelle zu bestimmen und dem Insolvenzverwalter zu gestatten, weitere Konten, insbesondere Festgeldkonten, anzulegen. 2. Besondere Ermächtigung Da nicht ausgeschlossen ist, dass im Laufe des Insolvenzverfahrens Anfechtungs- und Haftungsprozesse geführt werden müssen, regt der Insolvenzverwalter vorsorglich und um eine Einberufung einer weiteren Gläubigerversammlung zu diesem Zwecke zu vermeiden an, das die Gläubigerversammlung Folgendem zustimmt: Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zum Zwecke des Forderungseinzuges zur Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen Prozesse zu führen und Rechtsstreite anhängig zu machen. Außerdem wird der Insolvenzverwalter ermächtigt, Vergleiche abzuschließen. 3. Zwischenberichtserstattung Der Insolvenzverwalter hält eine regelmäßige Rechnungslegung im Sinne des § 66 Absatz 3 InsO nicht für erforderlich. Der Insolvenzverwalter regt an, dem Insolvenzgericht gegenüber in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten Bericht erstatten zu müssen. Anträge hierzu müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor dem Berichts- und Prüfungstermin am 14.10.2024 vorliegen. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem Termin keine Widersprüche erhoben werden. Amtsgericht Bremerhaven, 27.09.2024
- Nr. 5SonstigesAz. 10 IN 103/17
10 IN 103/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser Exklusiv Bau GmbH, Rickmersstraße 30, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32067 HB), vertr. d.: 1. Daniel Shvarc, Am Fuchsberg 3, 28239 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Cüneyt Stargardt, Op De Huuskoppel 3, 22145 Hamburg Stapelfeld, (ehemaliger Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Bremerhaven, 06.05.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.