Webdots GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Webdots GmbH mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg, HRB 204840). 10 Bekanntmachungen vom 02. Mai 2024 bis 16. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Lüneburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Lüneburg |
| Aktenzeichen | 47 IN 23/24 |
| Handelsregister | Lüneburg, HRB 204840 |
| Zeitraum | 02. Mai 2024 – 16. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 10 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 47 IN 23/24
47 IN 23/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Webdots GmbH, Stadtkoppel 26, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 204840), vertr. d.: Gary Charles Panons, Swinbrook New Yatt, Witney.OX29 6TF, UK, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Anja Wendt, c/o Rechtsanwälte Mönning Feser Partner, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg, Tel.: 040/790 249-0, Fax: 040 /790 249-40, E-Mail: anja.wendt@mfp-law.com bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Lüneburg, 02.05.2024 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz_und_datenschutzbeauftragter/datenschutz-und-datenschutzbeauftragter Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
- Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 47 IN 23/24
47 IN 23/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Webdots GmbH, Stadtkoppel 26, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 204840), vertr. d.: Gary Charles Panons, Swinbrook New Yatt, Witney.OX29 6TF, UK, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Hendrik Könemann, Lise-Meitner-Straße 2, 21337 Lüneburg zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung des beabsichtigte Service Level Agreement zwischen der Antragstellerin und Livario GmbH. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Lüneburg, 16.07.2024
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 47 IN 23/24
47 IN 23/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Webdots GmbH, Stadtkoppel 26, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 204840), vertr. d.: Gary Charles Panons, Swinbrook New Yatt, Witney.OX29 6TF, UK, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist (Berufsbezeichnung, Name und Anschrift eingeben) mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Lüneburg, 22.07.2024
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 47 IN 23/24
47 IN 23/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Webdots GmbH, Stadtkoppel 26, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 204840), vertr. d.: Gary Charles Panons, Swinbrook New Yatt, Witney.OX29 6TF, UK, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist (Berufsbezeichnung, Name und Anschrift eingeben) mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Abschluss des beabsichtigten Service Level Agreements zwischen der Antragstellerin und Livario GmbH. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Lüneburg, 22.07.2024
- Nr. 5EröffnungenAz. 47 IN 23/24
47 IN 23/24: Über das Vermögen der Webdots GmbH, Stadtkoppel 26, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 204840), vertr. d.: Gary Charles Panons, Swinbrook New Yatt, Witney.OX29 6TF, UK, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist am 30.08.2024 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Anja Wendt, c/o Rechtsanwälte Mönning Feser Partner, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg, Tel.: 040/790 249-0, Fax: 040 /790 249-40, E-Mail: anja.wendt@mfp-law.com. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.11.2024 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 27.11.2024, 11:30 Uhr, Saal 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Lüneburg, 30.08.2024 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz_und_datenschutzbeauftragter/datenschutz-und-datenschutzbeauftragter Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
- Nr. 6EröffnungenAz. 47 IN 23/24
47 IN 23/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Webdots GmbH, Stadtkoppel 26, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 204840), vertr. d.: Gary Charles Panons, Swinbrook New Yatt, Witney.OX29 6TF, UK, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 30.08.2024 berichtigt worden. Statt Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern: - Frau Ass.jur. Simone Toplarski, Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven, Stau 70, 26122 Oldenburg - Frau Katrin Wolter, Hansestadt Lüneburg, Forderungseinzug, ReitendeDiener-Straße 12, 21335 Lüneburg - Herr Rechtsanwalt Dennis Fouladfar, Rechtsanwälte Achsnick, Pape, Opp, Gereonstraße 18-332, 506780 Köln - - - muss es richtig heißen: Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern: - Frau Ass.jur. Simone Toplarski, Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven, Stau 70, 26122 Oldenburg - Frau Katrin Klesse, geb. Wolter, Hansestadt Lüneburg, Forderungseinzug, ReitendeDiener-Straße 12, 21335 Lüneburg - Herr Rechtsanwalt Julius Komp als Geschäftsführer der Exporto GmbH, Max-Stromeyer-Straße 172, 78467 Konstanz - - - Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird. Amtsgericht Lüneburg, 09.09.2024
- Nr. 7EröffnungenAz. 47 IN 23/24
47 IN 23/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Webdots GmbH, Stadtkoppel 26, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 204840), vertr. d.: Gary Charles Panons, Swinbrook New Yatt, Witney.OX29 6TF, UK, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 09.09.2024 berichtigt worden. Statt - Frau Ass.jur. Simone Toplarski, Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven, Stau 70, 26122 Oldenburg - Frau Katrin Klesse, geb. Wolter, Hansestadt Lüneburg, Forderungseinzug, ReitendeDiener-Straße 12, 21335 Lüneburg - Herr Rechtsanwalt Julius Komp als Geschäftsführer der Exporto GmbH, Max-Stromeyer-Straße 172, 78467 Konstanz muss es richtig heißen: - Frau Ass.jur. Simone Toplarski, Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven, Stau 70, 26122 Oldenburg - Frau Katrin Klesse, geb. Wolter, Hansestadt Lüneburg, Forderungseinzug, ReitendeDiener-Straße 12, 21335 Lüneburg - exporto-GmbH, Herr Geschäftsführer Julius Komp, Max-Stromeyer-Straße 172, 78467 Konstanz Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird. Amtsgericht Lüneburg, 11.09.2024
- Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 47 IN 23/24
47 IN 23/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Webdots GmbH, Stadtkoppel 26, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 204840), vertr. d.: Gary Charles Panons, Swinbrook New Yatt, Witney.OX29 6TF, UK, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Insolvenzverwalterin wird die Zustimmung erteilt, die Gläubigerinformationsschreiben, mit denen über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens informiert und zur Forderungsanmeldung aufgefordert wird, elektronisch, d.h. per E-Mail zu versenden Amtsgericht Lüneburg, 14.10.2024
- Nr. 9Entscheidungen im VerfahrenAz. 47 IN 23/24
47 IN 23/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Webdots GmbH, Stadtkoppel 26, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 204840), vertr. d.: Gary Charles Panons, Swinbrook New Yatt, Witney.OX29 6TF, UK, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Nettovergütung gemäß InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Die Vergütung und die Auslagen sind dem Sonderinsolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse zu erstatten. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 03.12.2025 beantragte der Sonderinsolvenzverwalter die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen. I. Das Amtsgericht Lüneburg - Insolvenzgericht - hat mit Beschluss vorn 16.07. 2024 zur Vermeidung einer drohenden Interessenkollision Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann zum Sonderinsolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Webdots GmbH (Schuldnerin) bestellt. Das Insolvenzgericht hat dem Sonderinsolvenzverwalter die Prüfung und den Abschluss eines Vertrages (Service Level Agreement) zwischen der Schuldnerin und der Livario GmbH übertragen. Der Sonderinsolvenzverwalter hat für seine Tätigkeit einen Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen, die nach den §§ 63 bis 65 InsO und der InsVV zu bestimmen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 29.5.2008 - IX ZB 303/05). Als Berechnungsgrundlage der Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters ist der Wert desjenigen Vermögensteils zugrunde zu legen, auf den sich seine Tätigkeit entsprechend der Aufgabenumschreibung im Bestellungsbeschluss zu beziehen hat. Nach Auskunft der Insolvenzverwalterin beträgt der Wert dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von drei Monaten ca. 1.200.000,00 EUR. Dieser ist als Berechnungsgrundlage heranzuziehen. II. Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR. III. Die mir mit Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg - Insolvenzgericht - übertragenen Aufgaben stellen einen wesentlichen Bruchteil der einem regulären Insolvenzverwalter obliegenden Aufgaben dar. Auch ein regulärer Insolvenzverwalter hätte sich intensiv damit befassen müssen, ob der Abschluss der Zusatzvereinbarung die Interessen der Gläubiger angemessen berücksichtigt und für die Betriebsfortführung notwendig ist. Für diesen Teil seiner Tätigkeit macht der Sonderinsolvenzverwalter unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwands einen Bruchteil in Höhe von 20 %, mithin EUR geltend. Beschränkt sich die Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters auf die Prüfung oder Durchsetzung einzelner Ansprüche, ist die Tätigkeit als Sonderinsolvenzverwalter kaum mit der eines Insolvenzverwalters vergleichbar. In diesen Fällen wird nach ständiger Rechtsprechung des BGH daher angenommen, dass die dem Sonderinsolvenzverwalter zustehende Vergütung der Höhe nach beschränkt ist auf die Gebühren, die ein Rechtsanwalt nach dem RVG verlangen könnte. Gestützt wird diese Ansicht auf § 5 Abs. 1 InsVV, wonach der Insolvenzverwalter - sofern er gleichzeitig Rechtsanwalt ist - für einzelne Tätigkeiten, die angemessener Weise einem Rechtsanwalt zu übertragen waren, eine Vergütung nach dem RVG verlangen kann. Ist ein Sonderinsolvenzverwalter also mit einzelnen Tätigkeiten betraut, soll seine Vergütung in Anlehnung an diese Vorschrift nicht höher als die eines Rechtsanwalts festgesetzt werden. Für die Prüfung, Gestaltung und Abschluss eines Vertrages würde ein Rechtsanwalt eine 1,3 Geschäftsgebühr (3100 VV) sowie eine 1,0 Einigungsgebühr (1000, 1003 VV) abrechnen. Unter Berücksichtigung eines Gegenstandswertes in Höhe von 1.200.000,00 EUR würde sich unter Abrechnung einer der vorgenannten Gebühren eine Vergütung in Höhe von EUR ergeben (RVG 2024). Der vorgenannte Betrag stellt die nach der Rechtsprechung des BGH beschränkte Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters dar. IV. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Lüneburg, 12.01.2026
- Nr. 10SonstigesAz. 47 IN 23/24
47 IN 23/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Webdots GmbH, Stadtkoppel 26, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 204840), vertr. d.: Gary Charles Panons, Swinbrook New Yatt, Witney.OX29 6TF, UK, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Lüneburg, 12.03.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.