wb concept 9. GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für wb concept 9. GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 41276). 4 Bekanntmachungen vom 31. Januar 2024 bis 03. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Leipzig |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Leipzig |
| Aktenzeichen | 403 IN 2209/23 |
| Handelsregister | Leipzig, HRB 41276 |
| Zeitraum | 31. Januar 2024 – 03. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 403 IN 2209/23
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 2209/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der wb concept 9. GmbH, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 41276 vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Peter Schulz wurde am 30.01.2024, um 14.30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zum Insolvenzverwalter ist bestellt: Rechtsanwalt Thomas Reichelt, Floßplatz 11, 04107 Leipzig. Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 05.03.2024 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an den Insolvenzverwalter leisten. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über - die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO, - die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO, - den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO, - die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, - die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, , - ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO und zur Anhörung über - die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und - den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 05.04.2024 beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
- Nr. 2BekanntmachungAz. 403 IN 2209/23
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 2209/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der wb concept 9. GmbH, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 41276 vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Peter Schulz - wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs zur Abgeltung der mit Schreiben vom 14.02.2024 gegenüber der Thalest AG und Herrn Jens Steiner gemäß §§ 15 b Abs. 4 InsO, 30, 31 GmbH und 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO geltend gemachten Haftungs- und Anfechtungsansprüchen in Höhe von 16.028,50 EUR gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 12.000 EUR beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Mittwoch, 10.04.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 403 IN 2209/23
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 2209/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der wb concept 9. GmbH, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 41276 vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Peter Schulz - wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 03.06.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 403 IN 2209/23
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 2209/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der wb concept 9. GmbH, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 41276 vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Peter Schulz - wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. |Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, |Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse, |Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 29.07.2026 beim Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzureichen. Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 146.127,71 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 1.023,32 EUR zur Verfügung".
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.