Warlich-Hetz UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Warlich-Hetz UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 157020). 3 Bekanntmachungen vom 15. November 2024 bis 21. Februar 2025.
Stammdaten
| Sitz | Hamburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Hamburg |
| Aktenzeichen | 67h IN 341/24 |
| Handelsregister | Hamburg, HRB 157020 |
| Bundesland | Hamburg |
| Branche | Gastronomie & Hotellerie |
| Zeitraum | 15. November 2024 – 21. Februar 2025 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 67h IN 341/24
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 341/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157020 eingetragenen Warlich-Hetz UG (haftungsbeschränkt), Kleine Reichenstraße 11, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melanie Hetz, Nordmarkstraße 25, 22047 Hamburg Geschäftszweig: das Fungieren einer Betreibergesellschaft in Kombination mit dem Betrieb von Unterhaltungsgaststätten mit gastronomischem Betrieb (Schank- und Speisewirtschaft) ist am 14.11.2024, um 17:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Karen Geberbauer, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 67h IN 341/24 Amtsgericht Hamburg, 14.11.2024
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 67h IN 341/24
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 341/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157020 eingetragenen Warlich-Hetz UG (haftungsbeschränkt), Kleine Reichenstraße 11, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melanie Hetz Geschäftszweig: das Fungieren einer Betreibergesellschaft in Kombination mit dem Betrieb von Unterhaltungsgaststätten mit gastronomischem Betrieb (Schank- und Speisewirtschaft) sind die am 14.11.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 20.02.2025 aufgehoben worden. 67h IN 341/24 Amtsgericht Hamburg, 20.02.2025
- Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 67h IN 341/24
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 341/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157020 eingetragenen Warlich-Hetz UG (haftungsbeschränkt), Kleine Reichenstraße 11, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melanie Hetz Geschäftszweig: das Fungieren einer Betreibergesellschaft in Kombination mit dem Betrieb von Unterhaltungsgaststätten mit gastronomischem Betrieb (Schank- und Speisewirtschaft) ist der am 13.11.2024 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 10.11.2024 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 20.02.2025 mangels Masse abgewiesen worden. 67h IN 341/24 Amtsgericht Hamburg, 20.02.2025
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.