VoxR GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für VoxR GmbH mit Sitz in Berge (Amtsgericht Bersenbrück, HRB 218189). 2 Bekanntmachungen vom 28. Oktober 2025 bis 06. August 2026.
Stammdaten
| Sitz | Berge |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Bersenbrück |
| Aktenzeichen | 9 IN 66/25 |
| Handelsregister | Hannover, HRB 218189 |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Branche | IT, Software & Kommunikation |
| Zeitraum | 28. Oktober 2025 – 06. August 2026 |
| Bekanntmachungen | 2 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 9 IN 66/25
Amtsgericht Bersenbrück Beschluss 9 IN 66/25 27.10.2025 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VoxR GmbH, Pollenweg 3, 49626 Berge (AG Hannover, HRB 218189), vertreten durch: Tim Schlüter, Pollenweg 3, 49626 Berge, (Geschäftsführer), - Antragstellerin - wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - a b g e w i e s e n. Es wird die Eintragung der Antragstellerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Gegenstandswert wird auf 1.371,43 EUR festgesetzt. G r ü n d e : Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde. Dies ergibt sich aus dem Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Malte Köster vom 12.06.2025. Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu erfolgen. Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 ZPO. Der Gegenstandswert wird gemäß § 58 GKG nach dem freien Vermögen festgesetzt. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bersenbrück eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bersenbrück an. Die Beschwerde soll begründet werden. Ratermann Richterin am Amtsgericht
- Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 9 IN 66/25
9 IN 66/25 Amtsgericht Bersenbrück, 06.08.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.